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Widerrufsbelehrung Generator

Rechtssichere Texte automatisch erzeugen

Das wichtigste vorweg: Eine Widerrufsbelehrung ist für Sie als Shop-Betreiber und Betreiberin Pflicht! Und mehr noch: Sie müssen auch Ihre Kundschaft über die Widerrufsbedingungen in Ihrem Shop informieren. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder sind sie fehlerhaft, können Sie abgemahnt werden und Geldstrafen können die Folge sein. Außerdem erlischt das Widerrufsrecht dann erst bis zu zwölf Monate später: Ein unkalkulierbares Risiko – besonders finanziell – das sich vermeiden lässt. Doch die Kosten für individuell gefertigte Rechtsdokumente vom Anwalt kann und will sich nicht jedes Unternehmen leisten. Zum Glück ist das auch nicht notwendig! Denn eine abmahnsichere Widerrufsbelehrung für Ihren Onlineshop lässt sich vollautomatisch mit dem Widerrufsbelehrung-Generator von getLaw erstellen.

* Als Rechtsanwälte haften wir selbstverständlich für die von uns bereitgestellten Rechtstexte.

Mit dem Widerrufsbelehrung-Generator können Sie selbst eine rechtssichere Widerrufsbelehrung unkompliziert und kostengünstig erstellen und nutzen. Sie beantworten dafür nur einige wichtige Fragen und erhalten einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Text mit allen wichtigen Angaben, der Sie gegen die wichtigsten Risiken absichert – und das ganz ohne hohe Anwaltskosten.

Ein wichtiger Hinweis: Wir bei getLaw haften als Rechtsanwälte für die von uns durch den Widerrufsbelehrung-Generator bereitgestellten Texte. So genießen Sie das Beste aus zwei Welten: Auf der einen Seite haben Sie durch unsere Haftung die Sicherheit, die auch ein Anwalt bietet, der nur für Sie arbeitet. Auf der anderen Seite können Sie unsere Rechtsdokumente zu deutlich günstigeren Konditionen nutzen.

„Mit getLaw sind unsere Rechtstexte auf der Website immer up to date und die anwaltliche Haftung gibt mir ein sicheres Gefühl.“

Bastian Sens
Geschäftsführer der Sensational Marketing GmbH

Keine Widerrufsbelehrung? Diese Konsequenzen drohen

Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, übt der Kunde oder die Kundin möglicherweise sein Widerrufsrecht nicht aus. Dies gilt als unzulässiger Wettbewerbsvorteil auf der Grundlage des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann deshalb schwerwiegende Folgen nach sich ziehen:

  • Abmahnungen
  • Geldstrafen
  • Verlängerung der Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate

Doch aufgepasst: Eine Widerrufsbelehrung allein reicht nicht immer aus, um Sie vor Abmahnungen zu schützen. Sie muss den aktuellen Gesetzen und Anforderungen entsprechen. Sonst bleibt der Shop in akuter Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten. Deswegen fragen wir in unserem Widerrufsbelehrung-Generator alle wichtigen Angaben und Fakten ab und erstellen auf dieser Grundlage einen Text, der auf Ihren individuellen Fall abgestimmt ist.

Wer über den Widerruf informieren muss

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen zu, so will es § 312 Abs. 1 BGB. Demnach ist ein Widerrufsrecht für Verbraucher immer dann gültig, wenn ein Unternehmer und ein Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel einen Vertrag über die Lieferung von Waren abschließen.

Davon sind also auch Onlineshops betroffen. Für Sie gilt dieses Gesetz auch dann, wenn Sie keinen eigenen Webshop betreiben, sondern Ihre Waren über Plattformen oder Marktplätze vertreiben.

So einen Vertrag gibt es bei gewerblicher Kundschaft nicht. Gewerbliche Kunden und Kundinnen haben kein Widerrufsrecht. Unterscheidet ein Onlineshop allerdings nicht eindeutig zwischen gewerblichen und privaten Kunden, ist es möglich, dass den Gewerbetreibenden dennoch ein Widerrufsrecht zusteht. Sie sollten deswegen in der Widerrufsbelehrung klarstellen, dass dem nicht so ist. Ein Widerrufsbelehrung-Generator unterstützt Sie auch bei dieser Thematik zuverlässig und rechtssicher.

getLaw® für
Websites

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Update-Service
  • Lizenz für eine Website
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* Als Rechtsanwälte haften wir selbstverständlich für die von uns bereitgestellten Rechtstexte.

€ 14,90
im Monat zzgl. MwSt. - Laufzeit 12 Monate

getLaw® für
Shops

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Widerrufsbelehrung
  • Update-Service
  • Lizenz für einen Shop


* Als Rechtsanwälte haften wir selbstverständlich für die von uns bereitgestellten Rechtstexte.

€ 24,90
im Monat zzgl. MwSt. - Laufzeit 12 Monate

Wann und wie Onlineshops über den Widerruf informieren müssen

Verbraucher müssen von dem Widerrufsrecht vor Abgabe der Bestellung erfahren. Dies ist beispielsweise möglich, indem auf der Bestellseite auf das Widerrufsrecht verwiesen wird. Der Käufer sollte den Link nicht einfach übersehen können. Ein Link mit einer kurzen Mitteilung in der Fußzeile ist deshalb nicht ausreichend.

Außerdem müssen Shop-Betreibende die Widerrufsbelehrung direkt nach Abgabe der Bestellung auf einem sogenannten dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Dafür eignet sich eine E-Mail oder ein PDF-Dokument. Ein einfacher Link als Verweis ist allerdings nicht ausreichend. Den entsprechenden Text können Onlineshops beispielsweise auf der Rechnungsrückseite oder der Bestellbestätigung unterbringen. Wichtig ist dabei, dass der Text der Widerrufsbelehrung identisch ist mit dem Text, den der Kunde vor der Bestellung einsehen konnte.

Wer trägt die Rücksendekosten?

Entgegen der landläufigen Meinung ist der Betreibende nicht gesetzlich dazu verpflichtet, bei einem Widerruf die Rücksendekosten zu tragen. Das Gegenteil ist der Fall: Der Gesetzgeber sieht diese Pflicht beim Verbrauchenden. In der Praxis übernehmen allerdings viele Online-Shops neben der Rückzahlung auch die Rücksendekosten, um eine Bestellung für Kunden attraktiver zu machen.

Etwas knifflig ist die Lage bei Speditionsware: Hier muss der Online-Shop die Kosten im Vorhinein schätzen und in der Widerrufsbelehrung angeben.

Der Widerrufsbelehrung-Generator: So funktioniert’s

Wenn sie den Widerrufsbelehrung-Generator von getLaw nutzen möchten, geht das schnell und unkompliziert. Zu nächste stellen wir Ihnen einige wichtige Fragen. Auf der Basis Ihrer Antworten erstellt der Generator dann vollautomatisch die wichtigsten Rechtsdokumente. Diese können Sie in als HTML-Quellcode oder Word-Datei herunterladen und direkt in der richtigen Formatierung auf Ihrer Website veröffentlichen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie rechtssicher mit einer gültigen Widerrufsbelehrung ausgestattet.

Teil des Angebots von getLaw ist auch unser Update-Service: Wann immer Gesetzesänderungen es notwendig machen, erhalten Sie von uns eine aktualisierte Widerrufsbelehrung. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand und somit durchgängig vor rechtlichen Konsequenzen geschützt. Ihre Eingaben werden zudem gespeichert, sodass Sie auch dann den Überblick behalten, wenn Sie mehrere Shops betreiben.

Anwälte stehen hinter dem widerrufsbelehrung-generator von getLaw

 

Die 5 Schritte zur individuellen Widerrufsbelehrung

  1. Formular ausfüllen
  2. Der Widerrufsbelehrung-Generator von getLaw erstellt das Rechtsdokument
  3. HTML-Quellcode oder Worddokument herunterladen
  4. Auf Ihrem Shop veröffentlichen
  5. Vom Update-Service profitieren

Weitere Rechtstexte von getLaw für Shop-Betreiber

Online-Shop-Betreibende müssen sich auch mit weiteren Rechtstexten gegen Abmahnungen und Rechtsansprüche schützen. Deswegen bietet getLaw ein Komplettpaket für Online-Shops an. Enthalten sind neben der Widerrufsbelehrung auch eine Datenschutzerklärung, Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen. So steht Ihr Online-Shop von Beginn an auf rechtssicheren Füßen und Sie müssen keine rechtlichen Konsequenzen fürchten.

FAQs: Widerrufsbelehrung-Generator

Sie haben eine Abmahnung wegen einer falschen oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung erhalten?

Eine Abmahnung wegen einer falschen Widerrufsbelehrung ist oft ein Schock. Die Abmahnung ist nicht selten mit hohen, ungeplanten Rechtsanwaltsgebühren verbunden. Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer fehlerhaften oder sogar komplett fehlenden Widerrufsbelehrung erhalten haben, kontaktieren Sie uns bei getLaw gerne unter 0251 149891-0.

Was ist der Unterschied zwischen einer Widerrufsbelehrung und einem Widerrufsformular?

Die Widerrufsbelehrung informiert den Verbraucher über die Bedingungen und Folgen eines Widerrufs, z. B. über die Kostenübernahme der Rücksendung und den Beginn der Widerrufsfrist. Das Widerrufsformular ist ein Muster-Schreiben, dass der Kunde im Fall eines Widerrufs nutzen kann. Beides müssen Sie als Online-Händler in Ihrem Shop bereitstellen.

Wieso Sie einen Widerrufsbelehrung-Generator verwenden sollten?

Sie fragen sich, warum Sie die Widerrufsbelehrung für Ihren Onlineshop mit einem Generator erstellen sollten? In erster Linie geht es um Ihre Sicherheit – besonders um Ihre finanzielle Sicherheit. Denn eine Abmahnung kann schnell teuer werden. Der Widerrufsbelehrung-Generator von getLaw sorgt dafür, dass Sie ohne großen Aufwand oder hohe Anwaltskosten abgesichert sind. Ihre Angaben sind dank des Widerrufsbelehrung-Generators immer aktuell und mit anwaltlicher Haftung. Registrieren Sie sich hier und genießen Sie ihre gewonnene Sicherheit.

Was ist die Widerrufsbelehrung?

Als Online-Händler:in sind Sie bei bestimmten Verträgen verpflichtet, die Verbraucher über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Im Juni 2014 wurden die formalen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung europaweit vereinheitlicht. Aufgepasst: Muster-Widerrufsbelehrungen müssen je nach Geschäftsmodell individuell angepasst werden. Sie können nicht einfach ein Muster aus dem Internet herunterladen.

Wie lang ist die Widerrufsfrist?

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.

Trägt der Betreibende die Rücksendekosten?

Nein. Nach aktueller Rechtslage sind Sie nicht mehr verpflichtet, die Rücksendekosten zu übernehmen. Allerdings setzen die meisten Shop-Anbieter:innen auf Kulanz und übernehmen neben der Rückzahlung auch die Rücksendekosten der Kundschaft.