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Impressum Generator

Erstellen Sie sich ein sicheres Impressum

Website Impressum: Mal eben schnell das Impressum und die Datenschutzerklärung auf die Website bringen? Ein Szenario, das wir in Deutschland nicht empfehlen können. Kaum ein Land hat so strenge Regeln für die Impressumspflicht wie Deutschland. Ein kleiner Fehler und schon landen Abmahnungen und Geldstrafen im Briefkasten, und das, obwohl Sie besten Wissens und Gewissens gehandelt haben. Ein Impressums Generator schafft absolute Sicherheit!

Webseitenbetreiberinnen und Betreiber – dazu zählen Homepages, Blogs und Online-Shops – sollten bei der Erstellung eines Impressums insbesondere auf die Pflichtangaben achten. Denn fehlende Angaben können schnell teure Konsequenzen haben. Welche Informationen Sie unbedingt angeben sollten, damit es für sie nicht teuer wird, erfahren Sie in diesem Artikel.

Impressumspflicht: Impressums Generator im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Im Mai 2018 ist die neue DSGVO in Kraft getreten. Was hat sich dadurch geändert? Ganz einfach: Gar nichts. Im Gegensatz zur Datenschutzerklärung waren beim Impressum auf Webseiten keine Änderungen notwendig. Kleiner Hinweis: Alle Datenschutzerklärungen auf Webseiten mussten zum Inkrafttreten der DSGVO 2018 neu erstellt werden. Mehr dazu finden Sie hier.

Worauf müssen Sie bei Ihrem Impressum achten?

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Websites

  • Datenschutzerklärung
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Definition: Was ist ein Impressum?

Auf einen Blick: Das Impressum erklärt den Nutzenden einer Website mit wem sie es eigentlich zu tun haben, also wer genau hinter der Webseite steckt. Ursprünglich stammt der Begriff „Impressum“ aus dem Presserecht. Die Begrifflichkeit hat sich aber auch darüber hinaus für Webseiten, wie etwa für Online-Shops, Unternehmenswebseiten oder halbprivate Webseiten, durchgesetzt.

Ein Impressum beinhaltet eine ladungsfähige Anschrift des Inhabenden einer Website. So ist sichergestellt, dass rechtliche Ansprüche gegen diesen gerichtlich durchgesetzt werden können. Also verspricht die Impressumspflicht den Verbraucherschutz und soll für Transparenz sorgen.

Gesetzeslage Telemediengesetz: Die Pflicht zur sogenannten Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht) ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 18 Abs. 2 des Medienstaatsvertrages.

Impressumspflicht: Wer braucht alles ein Impressum?

Jede Webseite, die geschäftlich betrieben wird, muss per Gesetz über ein Impressum verfügen. Das gilt jedoch nicht für Webseiten, die ausschließlich privat genutzt werden. Eine rein private Webseite benötigt kein Impressum. Aber Achtung: nur wenige Seiten sind wirklich „privat“. Denn schon ein kleiner Werbebanner reicht aus, damit die eigene Homepage nicht mehr als privat gilt. Dann heißt es Impressumspflicht und es muss ein Impressum generiert werden.

Im Überblick bedeutet das, dass

  • Onlineshops,
  • Informationsportale und Webseiten, die regelmäßig journalistischen Content veröffentlichen,
  • Firmenwebsites,
  • geschäftlich genutzte Profile in Social-Media-Kanälen,
  • jede Webseite, auf der Werbung geschaltet wird, und
  • Kleinanzeigenportale

über ein Impressum verfügen müssen.

Impressum für Firmen und Unternehmer:innen

Kurz gesagt: Jede Person, die gewerblich handelt, muss auf ihrer Webseite über ein rechtssicheres Impressum verfügen. Eine Firmenseite, also die Webseite einer juristischen Person, wie etwa:

  • GmbH
  • GbR
  • OHG
  • AG oder
  • UG

benötigen ein vollumfassendes Impressum. Das gleiche gilt für alle Freiberufler:innen, Selbständige und Einzelunternehmer:innen, die nicht als juristische Person auftreten.

Es ist nicht entscheidend, ob Sie das Impressum für einen Onlineshop oder für Ihre Firmenhomepage benötigen. Mithilfe unseres Impressum Generators können Sie dies ganz einfach tun.

Impressum und Datenschutzerklärung – die Unterschiede

Aufgepasst: Impressum und Datenschutzerklärung sind zwei verschiedene Dinge. Beides muss getrennt voneinander erstellt werden.

  • Impressum: Nutzer:innen Ihrer Webseite oder Ihres Online-Shops müssen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Es muss klar sein, an wen sie sich wenden können. Das Impressum beinhaltet daher zum Beispiel die Anschrift mit einem Namen oder auch eine Mail-Adresse oder eine Telefonnummer.
  • Datenschutzerklärung: Nutzer:innen Ihrer Homepage oder Ihres Online-Shops müssen wissen, wie Sie mit ihren personenbezogenen Daten umgehen.

Es handelt sich also um verschiedene Dokumente mit unterschiedlichen Zwecken. Daher sollten Sie diese auch klar voneinander trennen und Impressum sowie Datenschutzerklärung auf separaten Unterseiten zur Verfügung stellen. So können Nutzende von jeder Seite aus gut sichtbar mit einem Klick auf das eine oder auf das andere Dokument zugreifen.

Mehr Informationen zur Erstellung einer Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Achtung, teuer! Die Konsequenz eines fehlerhaften Impressums

Fehler können schnell teuer werden! Bei keinem oder einem unvollständigen, fehlerhaften Impressum droht die Gefahr einer kostspieligen Abmahnung. Dabei ist unklar, ob jede fehlende Angabe ein Rechtsverstoß oder nur bei bestimmten Angaben eine Abmahnung gerechtfertigt ist. Klar ist allerdings, dass es ohne vollständiges Impressum und einer Datenschutzerklärung sehr schnell sehr teuer wird.

Impressums Generator getLaw

Setzen Sie auf getLaw und gehen Sie auf Nummer sicher: Nutzen Sie unseren Impressums Generator, der garantiert für Rechtssicherheit sorgt.

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Pflichtangaben: Was muss im Impressum stehen?

Nun zum inhaltlichen Teil. Was muss eigentlich im Impressum stehen? Wichtig zu beachten ist, dass es Angaben gibt, die in jedes Impressum gehören. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Dienstleistung anbieten oder einen Onlineshop haben.
Weitere Angaben sind notwendig, immer abhängig davon, ob Sie zu einer bestimmten Gruppe gehören oder bestimmte Eigenschaften aufweisen.

Zwingend notwendige Pflichtangaben in jedem Impressum

  • Name und Anschrift, bei juristischer Person die Firmung (zum Beispiel GmbH oder GbR)
  • Inklusive Zusatz und vertretungsberechtigte(n) Person(en)
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen (zum Beispiel Telefonnummer und E-Mail-Adresse)

Ein Beispiel:

meibers.rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Vertretungsberechtigt:

Johannes Meibers und Nils Volmer
Haus Sentmaring 9
48151 Münster

Telefon: 0251 149891-0
Fax: 0251 149891-99
E-Mail Adresse: info@getlaw.de

 

Notwendige Pflichtangaben, falls Sie betroffen sind

  • Handelsregisternummer und Registergericht: bei Eintragung ins Handelsregister zum Beispiel bei einer GmbH.
  • USt-ID: in der Regel vorhanden bei innergemeinschaftlichen Leistungen innerhalb der EU.
  • Anschrift der zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörde bzw. Zulassungsbehörde: Als Anbieter audiovisueller Mediendienste; bei Unternehmen, für das Sie eine behördliche Zulassung brauchen.

Notwendige Angaben bei reglementierten Berufen

Wenn eine berufliche Tätigkeit oder eine Gruppe beruflicher Tätigkeiten, bei der die Aufnahme oder Ausübung oder eine der Arten der Ausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften direkt oder auch indirekt an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist, nennt man diese reglementierte Berufte. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Ärzte und Ärztinnen
  • Rechtsanwälte und Anwältinnen
  • Krankenpfleger:innen
  • Psychotherapeut:innen

Gehören Sie oder Ihr Unternehmen einem reglementierten Beruf an und bieten online diese Dienstleistungen an, müssen Sie bestimmte Angaben machen:

  • Kammer
  • Berufsbezeichnung
  • Staat der Verleihung
  • Berufsrechtliche Regelungen und Link auf die Regelungen

Notwendige Angaben zur Verbraucherschlichtungsstelle

Bieten Sie Verbrauchern ein Online-Angebot von Dienstleistungen oder Waren an, müssen Sie ggf. einen Hinweis zur Schlichtungsstelle machen:

  • Angabe der Schlichtungsstelle
  • Link und die passenden Informationen auf die Streitschlichtungsplattform der EU
  • Information über Verpflichtung am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
  • Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle (neu: Universalschlichtungsstelle)

Impressum erstellen: DIY, Anwalt oder Impressum Generator?

Es gibt verschiedene Wege an das passende Impressum für Webseite, Online-Shop oder auch Blog zu kommen. Sie können Ihr Impressum eigenständig erstellen mit kostenlosen Vorlagen und Mustern. Einfache Nutzung: Kostenlose Checklisten helfen Ihnen dabei Ihr Impressum selbst zu erstellen. Oder Sie setzen auf die Unterstützung von Fachleuten. Eine weitere Möglichkeit ist das Verwenden eines Impressum Generators.

DIY-Impressum

Wenn Sie genau wissen, welche Pflichtbestandteile in Ihrem Impressum auftauchen müssen, dann können Sie eine kostenlose Vorlage bzw. ein Muster nutzen oder das Impressum einfach komplett selbst erstellen. Viele Musterdaten und Impressum Vorlagen treffen vermutlich auf Sie zu, sodass Sie im Internet schnell fündig werden.
Jedoch gehen Sie dabei immer ein rechtliches Risiko ein, denn fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Impressum werden mit einem Bußgeld oder einer Abmahnung abgestraft.

Impressum vom Anwalt generieren lassen

Eine Kanzlei kann natürlich helfen. Individuelle Rechtsdokumente von Fachleuten sind wahrscheinlich zu 100% sicher, können aber auch schnell teuer werden. Absolute Sicherheit für rund 200 bis 300 Euro. Und hiermit ist nur das Impressum abgedeckt, falls Sie auch eine Datenschutzerklärung benötigen, müssen Sie diese noch extra zahlen.

Für absolute Sicherheit ist der Preis durchaus gerechtfertigt, jedoch kommt hinzu, dass die Dokumente dann nur zum Zeitpunkt der Erstellung aktuell sind. Bereits nach wenigen Monaten könnte das von Fachleuten erstellten Impressum nicht mehr aktuell sein. Sie müssten Ihr Impressum regelmäßig von Anwälten und Anwältinnen gegenchecken lassen, was zusätzliche Kosten verursacht. Aber nur so wären Sie immer auf dem aktuellen Stand und riskieren keine Abmahnungen oder Geldstrafen.

Impressums Generator

Hier lauten die Schlagwörter: Sicherheit und Zeit! Natürlich können Sie selbst recherchieren und alle möglichen Muster, Vorlagen und Beispiele durchgehen, die auf Ihr Unternehmen zutreffen. Vielleicht absolvieren Sie sogar ein kleines juristisches Selbststudium. Und dennoch entgeht Ihnen eventuell eine Kleinigkeit, zum Beispiel die neuesten gesetzlichen Änderungen. Oder sie vertrauen getLaw und gewinnen Zeit, die Sie in Ihr eigenes Business stecken können.

Unser Impressums Generator führt Sie Schritt-für-Schritt durch die notwendigen Angaben. Er bildet verschiedene Unternehmensformen ab: Einzelunternehmer:in, Freiberufler:in oder GbR – die fertigen Texte erhalten Sie auch als HTML-Quellcode und Word-Datei – so kann das Impressum inklusive Formatierungen sofort in Ihre Internetseite und Ihren Shop integriert werden.

Wir bieten Qualität von Fachleuten UND einen Update-Service zu einer monatlichen Pauschaule, die Sie ständig absichert, aber keine enormen Kosten verursacht. Unsere anwaltliche Haftung sichert Sie im Falle einer Klage ab. Eine kostenfreie Erstberatung bei Abmahnungen aus den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- & Medienrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht, steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.

Unsere Vorteile auf einem Blick:

  • Text-Generator
  • Schritt für Schritt-Anleitung
  • Verwaltung der Texte
  • Download der Texte als HTML-Quellcode und Word-Datei
  • Qualität von Anwälten
  • Umfangreiche Rechtstipps
  • Update-Service
  • Anwaltliche Haftung garantiert

Registrieren Sie sich jetzt und gehen Sie nicht länger ein wirtschaftliches Risiko ein.

FAQs: Impressum Generator

Brauchen Social Media Accounts ein Impressum?

Jein. Sie brauchen ein eigenes Impressum, wenn Sie geschäftlich bei Facebook, Instagram, Xing und Co. aktiv sind. Wenn Sie dort rein privat unterwegs sind, ist ein Impressum nicht nötig.
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen auf Facebook oder Instagram präsent sind und dort Dienstleistungen und Waren präsentieren, brauchen Sie auch ein Impressum.

Wann ist ein zweisprachiges Impressum nötig?

Wenn Sie sich als internationales Unternehmen auch an deutschsprachige Nutzende wenden, sollten Sie das Impressum lieber zweisprachig halten. Also in Englisch und in Deutsch, um rechtlich völlig auf der sicheren Seite zu sein und keine Strafe zu riskieren.

Müssen auch Vereine ein Impressum generieren?

Auch Vereine sind nicht sicher vor Strafen. Ebenso wie gewerbliche Internetseiten kann auch die Internetseite eines Vereins abgemahnt werden, wenn Daten wie Name oder die Adresse im Impressum nicht richtig angegeben sind. Gehen Sie also lieber auf Nummer sicher und informieren Sie sich umfänglich.

Was ist eigentlich das TMG?

Kurzum: Das Telemediengesetz (TMG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für sogenannte Telemedien in Deutschland. Es beinhaltet quasi die zentralen Vorschriften des Internetrechts und bestimmt demnach zum Beispiel die Grundlagen des Impressums.

Darf man ein Impressum selbst verfassen?

Die Pflicht zu einem Impressum ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 18 Abs. 2 des Medienstaatsvertrages. Die jeweiligen Inhalte variieren je nach Rechtsform und Branche. Bei Nichteinhaltung oder Verstößen können Ihnen Abmahnungen oder Geldstrafen drohen. Musterdaten und Vorlagen können Ihnen zwar helfen ein rechtskomformes Impressum zu generieren, aber nur unser Impressumsgenerator getLaw bietet Ihnen anwaltliche Haftung und einen automatischen Update-Service. So sind Sie als Betreiber oder Betreiberin einer Website oder eines Online-Shops immer auf der richtigen Seite.