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Datenschutz-Generator

DSGVO-konforme Datenschutzerklärung mit anwaltlicher Haftung erstellen

getLaw® für
Websites

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Update-Service
  • Lizenz für eine Website
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* Als Rechtsanwälte haften wir selbstverständlich für die von uns bereitgestellten Rechtstexte.

€ 14,90
im Monat zzgl. MwSt. - Laufzeit 12 Monate

getLaw® für
Shops

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Widerrufsbelehrung
  • Update-Service
  • Lizenz für einen Shop


* Als Rechtsanwälte haften wir selbstverständlich für die von uns bereitgestellten Rechtstexte.

€ 24,90
im Monat zzgl. MwSt. - Laufzeit 12 Monate

Sollten Sie für Ihren Onlineshop oder Ihre Website keine gültige Datenschutzerklärung haben, können schnell Abmahnungen und Bußgelder in schwindelerregender Höhe anfallen (bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs). Mit dem Datenschutz-Generator von getLaw sind Sie immer auf der sicheren Seite. Kommt es hart auf hart, sind unsere Texte garantiert up to date und Sie profitieren von einer anwaltlichen Haftung – rechtssicher und immer aktuell.

Datenschutzerklärungen müssen auf Websites und Onlineshops immer an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und leicht zu finden sein, sonst drohen im Ernstfall Abmahnungen und Bußgelder mit bis zu 20 Mio. Euro Höhe oder sogar bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.

* Als Rechtsanwälte haften wir selbstverständlich für die von uns bereitgestellten Rechtstexte.

Vorteile von getLaw

Datenschutzverordnung alias DSGVO, Gesetzestexte und rechtliche Hinweise sind schwierige Themen, die sorgfältig behandelt werden müssen, damit Ihre Website oder Ihr Online-Shop auf der rechtlich sicheren Seite sind. Damit Sie neben Ihrem eigentlichen Geschäft nicht noch ein Jurastudium absolvieren müssen, bietet Ihnen getLaw die Unterstützung, die Sie brauchen.

Datenschutzerklärung, Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung werden ganz einfach von getLaw an die aktuellen juristischen Gegebenheiten angepasst und Ihnen zur Verfügung gestellt, und das mit nur wenigen Klicks. Der Traum eines jeden Datenschutzbeauftragten.

Qualität vom Anwalt mit nur wenigen Klicks

Der Datenschutz-Generator von getLaw wird von spezialisierten Anwälten und Anwältinnen betreut.

Entscheidend ist, dass die Qualität stimmt. Mit getLaw setzen Sie nicht nur auf einen Datenschutz-Generator, sondern auf ein Team von spezialisierten Anwälten und Anwältinnen für Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- & Medienrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht, die im Hintergrund für Sie arbeiten. Doch zunächst beantworten Sie im Generator ein paar Fragen wie:

  • Setzen Sie für Ihre Domain eine SSL- oder TLS-Verschlüsselung ein? Oder:
  • Kommen Cookies und ähnliche Technologien (Tracking-Pixel, Web-Beacons etc.) zum Einsatz?
  • Versenden Sie Newsletter oder andere Werbung per E-Mail? Und wenn ja…
  • Setzen Sie beim Versand von Newslettern oder anderer Werbung per E-Mail externe Dienste ein?

Dann erstellt getLaw den für Sie passenden Text. Vollautomatisch, von spezialisierten Juristen und Juristinnen und DatenschutzexpertInnen geprüft. So einfach kann Rechtsicherheit sein.

Easy going – laden Sie Ihre Datenschutzerklärung direkt auf Ihre Website

Die Verwaltung der Texte ist intuitiv und unkompliziert. Der Generator punktet ebenfalls mit einer einfachen Nutzung. Sämtliche Angaben werden gespeichert und können jederzeit geändert werden. So behalten Sie den Überblick über Ihre Texte, auch wenn Sie mehrere Websites und Shops betreiben oder datenschutzrechtlich betreuen. Die fertigen Rechtstexte erhalten Sie auch als HTML-Quellcode und Word-Datei. Auf diese Weise können sie – inklusive Formatierungen – sofort in Ihre Website und Ihren Shop integriert werden. Über die getLaw-API können Sie Ihre Rechtstexte abrufen und mit einer Erweiterung bzw. einem Plugin automatisch in Ihre Website und Ihren Shop einbinden. Dafür stellen wir fertige Plugins bzw. Erweiterungen für WordPress und Contao zur Verfügung.

Update-Service & anwaltliche Haftung

Wann immer Gesetzesänderungen oder Ähnliches es erforderlich machen, erhalten Sie entsprechend aktualisierte Texte – ohne Ihr Zutun, ganz bequem automatisch. So sind Ihre Texte immer garantiert up to date. Nützliche Funktion: Als Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen haften wir selbstverständlich für die von uns bereitgestellten Rechtstexte. Überlassen Sie uns Ihre Sorgen und registrieren Sie sich bei getLaw.

Zusatz-Service

Mehr als ein Datenschutz-Generator. getLaw bietet Soforthilfe bei Abmahnungen.

Wir als Anbieter helfen, wenn Sie uns brauchen – und das auch, wenn es mal an einer anderen Stelle brennen sollte. Wir bieten Soforthilfe bei Abmahnungen. Als registrierter getLaw-Kunde und registrierte Kundin erhalten Sie eine kostenfreie Erstberatung bei Abmahnungen aus den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht. Außerdem erhalten Sie nicht nur die erforderlichen rechtlichen Texte für Ihre Website und Ihren Online-Shop (Datenschutzerklärung, Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufbelehrung), sondern auch die dazugehörigen Tipps zur Umsetzung. Zum Beispiel erhalten Sie von uns Hinweise zur rechtssicheren Einbindung der Texte in Ihre Website und Ihren Shop.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Qualität von Anwälten und Anwältinnen
  • automatischer Update-Service
  • anwaltliche Haftung
  • intuitiver Generator, einfache Nutzung
  • problemlose Verwaltung der Texte
  • Texte als HTML-Quellcode und Word-Datei für Ihre Zwecke
  • getLaw-API: fertige Plugins bzw. Erweiterungen für WordPress und Contao
  • Soforthilfe bei Abmahnungen – wir sind da, wenn Sie uns brauchen
  • Umfangreiche Rechtstipps

„Mit getLaw sind unsere Rechtstexte auf der Website immer up to date und die anwaltliche Haftung gibt mir ein sicheres Gefühl.“

Bastian Sens
Geschäftsführer der Sensational Marketing GmbH

Und so einfach geht’s: Der Datenschutz-Generator von getLaw

Um eine rundum rechtsichere Datenschutzerklärung für Ihren Shop oder Ihre Website mit unserem Datenschutz-Generator zu erstellen, sind nur wenige Schritte nötig:

1. Texte verwalten

Sie legen für jeden Shop und jede Website eigene Texte an. So wird die Verwaltung mehrerer Websites und Shops mit unterschiedlichen Texten deutlich vereinfacht.

2. Texte erstellen

Schritt für Schritt beantworten Sie eine Reihe von Fragen. Einfache Datenverwaltung: Sämtliche Antworten werden gespeichert, können aber jederzeit von Ihnen bearbeitet und geändert werden. getLaw generiert, basierend auf Ihren Antworten, vollautomatisch die fertigen Rechtstexte.

3. Texte einbinden

Die fertigen Texte stehen Ihnen sofort zur Ansicht zur Verfügung. Auch für einen Download als HTML-Quellcode und Word-Datei ist gesorgt. Dadurch ist sichergestellt, dass alle rechtlich notwendigen Formatierungen korrekt auf Ihrer Seite erscheinen.

4. Texte aktualisieren

Ändert sich etwas auf Ihrer Website oder Ihrem Shop, können Sie die gespeicherten Texte mit wenig Aufwand entsprechend anpassen, die einfach Nutzung des Generators macht es möglich. Und ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, stehen Ihnen automatisch aktualisierte Texte zur Verfügung.

Wozu benötigen Sie eine Datenschutzerklärung?

Für eine Website oder einen Onlineshop ist eine rechtssichere Datenschutzerklärung ein Muss. Wenn Betreiber und Betreiberinnen ihrer Pflicht nicht nachkommen, dann drohen ihnen schnell Geldbußen und Abmahnungen. Dabei sind Sanktionen bereits bei fehlerhaften und unvollständigen Datenschutzerklärungen möglich. Um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, gehen Sie lieber gewissenhaft vor, wenn Sie sich um ihren Datenschutz kümmern. Bleibt zu klären, was genau die wichtigsten rechtlichen Inhalte einer Datenschutzerklärung sind und ob Sie bei der Erstellung eine Vorlage nutzen oder lieber einem Generator vertrauen sollten:

Definition Datenschutzerklärung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass Sie als Webseitenbetreiber oder -betreiberin alle Besucher und Besucherinnen umfassend informieren müssen. Sobald Sie personenbezogene Daten auf Ihrer Seite erheben, übermitteln, verarbeiten oder nutzen, sind Sie in der Pflicht, eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website oder Ihrem Shop bereitzustellen.

Eine Datenschutzerklärung legt dabei offen, wie gesammelte Daten und Informationen durch eine Organisation verarbeitet werden. Zu diesen Daten gehören zum Beispiel personenbezogene Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, IP-Adresse. Häufig beinhaltet die Erklärung auch die Maßnahmen, die die Organisation ergreift, um die Daten der Nutzenden zu schützen. Die Datenschutzerklärung ist dabei nicht gleich die Einwilligung in den Datenschutz. Hiermit ist gemeint, dass die Nutzenden ihre personenbezogenen Datenverarbeitungen zulassen, da diese Datenverarbeitung per Gesetzt nicht erlaubt ist. Ein typisches Beispiel ist hier das Zusenden von Werbemails.

Muster, Vorlage oder Datenschutz-Generator?

Im Netz finden sie eine große Auswahl an Anbietern von Mustern und Vorlagen für eine Datenschutzerklärung – viele davon kostenlos. Jedoch müssen Sie auch mehr Aufwand und Zeit investieren. Muster oder Vorlagen sind immer statisch, häufig können lediglich gewisse Passagen gelöscht werden. Sie haben selten weitere Funktionen. Und noch viel wichtiger: Es kann zum Problem werden, wenn nicht deutlich ist, welchen Stand diese Muster oder Vorlagen haben. Eine aktuelle und konkret zu Ihrer Webseite oder Ihrem Shop passende Datenschutzerklärung können Sie mit kostenlosen Vorlagen nicht generieren, dafür brauchen Sie dann vermutlich einen Datenschutz-Generator. Häufig sind auch nicht für alle eingesetzten Tools oder Dienste – wie Mailchimp oder andere Google-Tools – in einer kostenlosen Variante verfügbar.

Mit dem Datenschutz-Generator getLaw hingegen, können Sie einfach eine Datenschutzerklärung für Ihre Webseite oder Ihren Shop direkt und individuell konfigurieren lassen. Ein Datenschutz-Generator hat den Vorteil, dass Sie schnell und einfach die Tools und Datenverarbeitungsvorgänge anklicken können, die für Sie relevant sind. Am Ende erhalten Sie dann eine Datenschutzerklärung mit den Inhalten, die Sie wirklich benötigen. Bei uns zum Beispiel als Word-Datei und als HTML-Quellcode. Zudem ist unser Datenschutz-Generator immer up to date, ohne dass Sie sich selbst Gedanken um Ihre Rechtsicherheit machen müssen.

„Ein Datenschutz-Generator nimmt Ihnen nicht nur Arbeit ab, sondern sorgt auch zu jeder Zeit für Ihre Rechtssicherheit.“

Johannes Meibers, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht

Ist der Datenschutz-Generator getLaw auch für Sie geeignet?

Unser Generator erstellt rechtsichere Datenschutzerklärungen für Websites und Onlineshops für fast alle Geschäftszweige, Berufsgruppen und Plattformen. Einige Beispiele:

  • Dienstleistungen: Agenturen, Beratung, IT, Friseure, Gartenleistungen
  • Gesundheitswesen: ärztliches Fachpersonal, Kliniken, Pflegedienst leistende
  • Immobilien: MaklerInnen oder VermieterInnen
  • Legal: Rechtsvertretung, Steuerberatung
  • Portale: Clubs, Verbände, Vereine, Parteien, NGOs
  • Software und IT: Softwareentwicklung, SaaS-Software und IT-Systemhäuser

Registrieren Sie sich und profitieren Sie von den Vorteilen unseres Datenschutzerklärung-Generators.

FAQs: Alles was Sie über Ihre Datenschutzerklärung wissen müssen

Ist die erstellte Datenschutzerklärung rechtssicher?

Ja, die erstellte Datenschutzerklärung ist im Hinblick auf die von uns zur Erstellung bereitgestellten Inhalte im Rahmen der geltenden Gesetzeslage rechtssicher. Die einzelnen Klauseln und Texte werden von Experten und Expertinnen im Datenschutz entsprechend der aktuellen Rechtslage immer aktuell gehalten.

Ist die erstellte Datenschutzerklärung auf dem aktuellen Stand?

Ja, dafür sorgt unser Update-Service. Der Datenschutz-Generator wird von uns stets auf dem aktuellen Stand gehalten, indem aktuelle Rechtsentwicklungen unverzüglich umgesetzt und die einzelnen Module sowie Klauseln des Generators aktualisiert sowie ergänzt werden.

Wie sieht die Datenschutzerklärung des Datenschutz-Generators aus?

Ihre Datenschutzerklärung muss die Nutzenden Ihrer Website verständlich und transparent darüber aufklären, wie Sie mit ihren personenbezogenen Daten umgehen. Das bedeutet:

  • Der Nutzer muss die Datenschutzerklärung jederzeit von jeder Unterseite aus erreichen können. Der Nutzer sollte nicht lange suchen und nicht mehr als zweimal klicken müssen, um auf die Datenschutzerklärung zu gelangen.
  • Aber Achtung: Eine Datenschutzerklärung im Impressum reicht nicht aus. Es ist eher so, dass Sie Impressum und Datenschutzhinweise klar voneinander abgrenzen müssen.
  • Mögliches Vorgehen: Verlinken Sie die Datenschutzerklärung im Footer – so ist sie von jeder Seite aus einfach erreichbar.
  • Die Datenschutzerklärung muss die gleiche Schriftgröße und -art haben wie die sonstigen Website-Inhalte. Sie dürfen Sie nicht im Kleingedruckten verstecken, sodass betroffene Personen hier länger suchen müssen.
  • Sie müssen die Rechtsgrundlagen nennen und idealerweise Informationen gliedern und strukturieren.
Was sind die Inhalte einer Datenschutzerklärung?

Im Internet erklärt eine Datenschutzerklärung den Nutzern einer Website die Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Webseitenbetreibende müssen die Erklärung in einer einfachen und verständlichen Sprache abfassen. Der genaue Inhalt richtet sich aber danach, wie genau Sie mit den personenbezogenen Daten der Nutzenden umgehen. Es gibt bestimmte Informationen, die sich in jeder Datenschutzerklärung finden – jedoch gibt es auch individuelle Abschnitte, die sich danach richten, welche Tools und Dienste Sie einsetzen.

Datenschutzerklärung und DSGVO: Was hat sich geändert?

Good to know für jeden Datenschutzbeauftragten: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit 2018 Anwendung findet, sollte das Datenschutzrecht in Europa vereinheitlichen. In Deutschland gab es schon zahlreiche datenschutzrechtliche Regeln, die sich nun in der DSGVO wiederfinden. Was aber hat die DSGVO konkret für Auswirkungen auf die Datenschutzerklärung? Einige Beispiele:

  • Für jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss die Rechtsgrundlage genannt werden. Das kann die Einwilligung (zum Beispiel in den Versand eines Newsletters per E-Mail) oder aber eine gesetzliche Verpflichtung sein (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
  • Der genaue Zweck der Verarbeitung muss benannt werden.
  • Der Hinweis auf das Recht des Betroffenen, die Einwilligung zu widerrufen und gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen, sollten auftauchen.
  • Die Rechte des Nutzenden müssen benannt sein.
Was müssen Unternehmen beachten, wenn Google Analytics ins Spiel kommt?

Google Analytics sammelt Daten über die Besucher und Besucherinnen Ihrer Website oder Ihres Onlineshops. Diese sind nützlich, wenn Sie zum Beispiel das Nutzverhalten auf Ihrer Seite analysieren möchten. Google Analytics und andere Tools sammeln zum Analysieren zahlreiche Informationen und personenbezogene Daten (z. B. die IP-Adresse). Entscheiden Sie sich für die Nutzung von Google Analytics, hat das mehrere Folgen:

  • Sie benötigen in jedem Fall die Einwilligung Ihrer Nutzer, wenn Sie Google Analytics einsetzen möchten. Dabei kann Sie zum Beispiel ein Cookie-Consent-Tool unterstützen.
  • Außerdem müssen Sie die Informationen zu den Diensten wie Google Analytics mit in die Datenschutzerklärung aufnehmen. Dazu zählt dann auch, wie die Verarbeitung der Daten abläuft. Nutzer müssen die Möglichkeit haben, die Datenabfrage über Google Analytics abzulehnen.
Was passiert, wenn ich keine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung auf meiner Website habe?

In dem Fall, dass Sie keine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung für Ihr Unternehmen haben, kann das unangenehme Folgen haben.

  1. Abmahnung: Es kann schnell eine Abmahnung in Ihren Briefkasten flattern. Die Konkurrenz sowie Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände dürfen gegen Sie vorgehen, wenn Sie keine oder eine unzureichende Datenschutzerklärung auf Ihrer Website haben. Denn Sie verstoßen damit nicht nur gegen die DSGVO, sondern auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wer Sie abmahnt, wird Ihnen vielleicht auch eine Schadensersatzforderung zukommen lassen. Obendrein müssen Sie die entstehenden Abmahnungskosten tragen, die schnell bei 1.000 Euro liegen. Zudem müssen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Verstoßen Sie dagegen, kann es noch teurer werden.
  2. Bußgeld: Besonders hart kann Sie aber das Bußgeld der Datenschutzaufsichtsbehörden treffen. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO drohen bei Verstößen bis zu 20 Mio. Euro Bußgeld oder 4% Ihres weltweiten Umsatzes. Gehen Sie kein Risiko ein!