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Wie binde ich eine Datenschutzerklärung richtig ein?

Bei getLaw® erhalten Sie eine abmahnsichere Datenschutzerklärung für Ihre Website und Ihren Shop. Eine abmahnsichere Datenschutzerklärung ist aber leider nur die halbe Miete. Die Datenschutzerklärung muss in Ihrer Website und Ihrem Shop auch richtig eingebunden werden. Hier erklären wir Ihnen, wie das geht.

Link zur Datenschutzerklärung

Die Informationen in der Datenschutzerklärung müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Dies bedeutet, dass die Datenschutzerklärung von jeder anderen Seite aus mit maximal zwei Klicks aufrufbar sein muss. Zudem muss der Link zur Datenschutzerklärung eine eindeutige Bezeichnung haben.

In unserem Beispiel haben wir den Link zur Datenschutzerklärung daher in eine zentrale Navigation in der Fußzeile eingebunden. Den Link zur Datenschutzerklärung haben wir mit der Bezeichnung "Datenschutz" versehen.

Falls Sie ein Consent Tool oder einen Cookie-Banner verwenden, müssen Sie darauf achten, dass der Link zur Datenschutzerklärung nicht durch das Consent Tool oder den Cookie-Banner verdeckt wird. Sollte das dennoch der Fall sein, können Sie den Link zur Datenschutzerklärung zusätzlich auch im Consent Tool oder im Cookie-Banner mit aufnehmen.

Formatierungen & Links

Innerhalb der Datenschutzerklärung gibt es verschiedene Formatierungen. Dies können Fettdrucke und farbliche Hinterlegungen sein. Diese Formatierungen sind rechtlich erforderlich, beispielsweise um die Aufmerksamkeit des Nutzers auf wichtige Passagen zu lenken, und müssen so übernommen werden.

Die Datenschutzerklärung kann zudem Links auf externe Websites enthalten. Hierdurch soll dem Nutzer der Weg zu weiteren Informationen erleichtern werden. Auch diese Links müssen so übernommen werden.

Sie erhalten die Datenschutzerklärung bei getLaw® daher auch als HTML-Quellcode. Darin sind alle notwendigen Formatierungen und Links enthalten. So können Sie diese eins zu eins übernehmen.

Kontaktformular

Vor dem Absenden eines Kontaktformulars muss der Nutzer die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen können. In unserem Beispiel haben wir daher über dem Button zum Absenden des Kontaktformulars die Formulierung "Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz." eingefügt und das Wort "Datenschutz" auf die Datenschutzerklärung verlinkt.

In der Regel ist bei einem Kontaktformular keine Einwilligung des Nutzers für die Verarbeitung seiner Daten erforderlich. Daher muss der Nutzer in unserem Beispiel vor dem Absenden des Kontaktformulars auch keine Checkbox anklicken.

Bei einem Kontaktformular muss darauf hingewiesen werden, welche Felder Pflichtfelder sind und vom Nutzer ausgefüllt werden müssen. In unserem Beispiel kennzeichnen wir die Pflichtfelder daher mit einem Sternchen. In unmittelbarer Nähe zum Kontaktformular muss zudem eine entsprechende Erläuterung vorhanden sein. In unserem Beispiel verwenden wir dazu die Formulierung "Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.".

Mit einem Kontaktformular dürfen nur solche Daten abgefragt werden, die zur Beantwortung der Kontaktanfrage zwingend erforderlich sind. Daten, die zur Beantwortung der Kontaktanfrage nicht benötigt werden, sollten nicht abgefragt oder zumindest nicht als Pflichtfelder gekennzeichnet sein. In unserem Beispiel benötigen wir die Telefonnummer des Nutzers nicht zwingend zur Beantwortung der Kontaktanfrage. Daher haben wir dieses Feld nicht mit einem Sternchen gekennzeichnet.

Über den Autor

Johannes Meibers, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht. Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützt er zudem Unternehmen beim Aufbau eines professionellen Datenschutzmanagements. www.kanzlei-meibers.de