Haben Sie Fragen?

Wie binde ich ein Impressum richtig ein?

Bei getLaw® erhalten Sie ein abmahnsicheres Impressum für Ihre Website und Ihren Shop. Ein abmahnsicheres Impressum alleine genügt aber nicht. Das Impressum muss in Ihrer Website und Ihrem Shop auch richtig eingebunden werden. Hier erklären wir Ihnen, wie das geht.

Link zum Impressum

Die Informationen im Impressum müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Dies bedeutet, dass das Impressum von jeder anderen Seite aus mit maximal zwei Klicks aufrufbar sein muss. Zudem muss der Link zum Impressum eine eindeutige Bezeichnung haben.

In unserem Beispiel haben wir den Link zum Impressum daher in eine zentrale Navigation in der Fußzeile eingebunden. Den Link zum Impressum haben wir mit der Bezeichnung "Impressum" versehen.

Falls Sie ein Consent Tool oder einen Cookie-Banner verwenden, müssen Sie darauf achten, dass der Link zum Impressum nicht durch das Consent Tool oder den Cookie-Banner verdeckt wird. Sollte das dennoch der Fall sein, können Sie den Link zum Impressum zusätzlich auch im Consent Tool oder im Cookie-Banner mit aufnehmen.

Formatierungen & Links

Innerhalb des Impressums gibt es verschiedene Formatierungen. Dies können Fettdrucke und Absätze zur Unterteilung in Abschnitte sein. Diese Formatierungen sollten so übernommen werden, damit die Informationen im Impressum für den Nutzer leicht verständlich sind.

Das Impressum kann zudem Links auf externe Websites enthalten. Hierdurch soll dem Nutzer der Weg zu weiteren Informationen erleichtern werden. Diese Links müssen so übernommen werden.

Sie erhalten das Impressum bei getLaw® daher auch als HTML-Quellcode. Darin sind alle notwendigen Formatierungen und Links enthalten. So können Sie diese eins zu eins übernehmen.

Über den Autor

Johannes Meibers, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht. Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützt er zudem Unternehmen beim Aufbau eines professionellen Datenschutzmanagements. www.kanzlei-meibers.de