Haben Sie Fragen?

WEEE-Nummern und der Verkauf auf Marktplätzen

Viele Marktplätze (eBay, Amazon & Co.) haben aktive Händler bereits zur Mitwirkung aufgefordert. Ab dem 01.07.2023 gilt nämlich speziell für Marktplätze eine aktive Prüfpflicht nach dem ElektroG. Die Betreiber dieser Marktplätze sind dann verpflichtet, aktiv zu kontrollieren, ob die Hersteller der auf ihrer Plattform angebotenen Geräte über eine sog. WEEE-Nummer verfügen.

Was ist eine WEEE-Nummer und wer braucht sie?

“WEEE” steht für “Waste of Electrical and Electronic Equipment”. Bei der WEEE-Nummer handelt sich um eine Herstellernummer, die nach Registrierung bei der „Stiftung EAR“ (elektro-altgeräte register) an „Erstinverkehrbringer“ von Elektro-/Elektronikgeräten vergeben wird. Kurzgesagt geht es um die Registrierung, Rücknahme und Entsorgung von Elektromüll. In Deutschland regelt das Nähere das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Wer selbst Hersteller eines relevanten Elektro-/Elektronikgeräts im Sinne des ElektroG ist, muss sich bei der Stiftung EAR registrieren, bevor diese Geräte auf den Markt gelangen.

Neue Prüfpflichten für Marktplätze ab dem 01.07.2023

Neu ist in Kürze, dass Betreiber von Marktplätzen ab dem 01.07.2023 eine aktive Prüfpflicht trifft. Sie müssen von sich aus überwachen, ob die auf ihrem Marktplatz angebotenen Elektro- und Elektronikgeräte von einem registrierten Hersteller stammen. Dementsprechend werden die Betreiber bei jedem Artikel untersuchen müssen, ob für den Hersteller (gemeint ist immer der „Hersteller“ im Sinne des ElektroG) eine WEEE-Nummer hinterlegt ist. Ist das nicht der Fall, müssen Sie gem. § 6 Abs. 2 Nr. 2 ElektroG das Anbieten oder Bereitstellen von Elektro- oder Elektronikgeräten dieses Herstellers unterbinden.

Marktplätze nehmen Händler in die Pflicht

In der Praxis gelten die wenigsten Händler als Hersteller im Sinne des ElektroG. Der Regelfall ist, dass Händler Elektro-/Elektronikgeräte anbieten, deren Hersteller bereits zuvor in der Lieferkette liegen und bereits bei der Stiftung EAR registriert sind. Marktplätze verlangen dennoch von allen Händlern, dass sie ihren Angeboten WEEE-Nummern beifügen. Wer nicht Hersteller im Sinne des ElektroG ist, muss deswegen aber keine eigene WEEE-Nummer beantragen. Wer Geräte bereits registrierter Hersteller verkauft, muss stattdessen die WEEE-Nummer dieser Hersteller angeben. Die WEEE-Nummern der jeweiligen Hersteller können Händler unter https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/hersteller in Erfahrung bringen und diese Nummer dann ihren Angeboten zuordnen.

Strenge Kontrollen der Marktplatzbetreiber

Da die Betreiber von eBay, Amazon & Co. künftig verpflichtet sind, die Angabe der WEEE-Nummer aktiv zu überprüfen, gehen wir davon aus, dass sie die Einhaltung der Vorgaben streng kontrollieren werden. Sollten Händler dort in Zukunft Geräte anbieten, ohne eine WEEE-Nummer zu hinterlegen, müssen sie damit rechnen, dass die Angebote gesperrt werden. Bei mehrfachem Verstoß droht die Sperrung des gesamten Kontos. Wenn Sie also auf einem Marktplatz Geräte anbieten, die unter das ElektroG fallen, prüfen Sie unbedingt, ob der Hersteller bereits registriert ist und hinterlegen Sie die WEEE-Nummer.

Über den Autor

Philipp Eickhoff, LL.M. ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und externer Datenschutzbeauftragter. Er berät und vertritt bundesweit Unternehmen im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- & Medienrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht. www.kanzlei-meibers.de