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Markeninhaber aufgepasst: Immer wieder erhalten Unternehmen und Privatpersonen nach einer Markenanmeldung täuschend echt wirkende Rechnungen für angebliche Registereintragungen oder Schutzrechtsverlängerungen. Auch uns von meibers.rechtsanwälte liegen zahlreiche Beispiele solcher Fake-Rechnungen vor! Diese Schreiben stammen nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder anderen offiziellen Stellen, sondern von Anbietern, die gezielt Markenanmelder täuschen wollen.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Team von spezialisierten Anwältinnen und Anwälten hilft Ihnen schnell und kompetent weiter.
Nach Ihrer Markenanmeldung wird Ihre Marke im offiziellen Markenregister veröffentlicht. Diese Informationen nutzen unseriöse Anbieter, um gezielt Fake-Rechnungen an Markeninhaber zu versenden. Die Schreiben wirken auf den ersten Blick sehr seriös:
Wichtig:
Echte Gebührenbescheide für Ihre Markenanmeldung erhalten Sie ausschließlich vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) – niemals von privaten Unternehmen!
Achten Sie auf diese typischen Merkmale:
Betrügerische Fake-Rechnungen im Zusammenhang mit Markenanmeldungen sind leider weit verbreitet. Ein gesundes Maß an Skepsis sowie die kompetente Unterstützung durch unsere erfahrene Kanzlei schützen Sie effektiv vor unnötigen Zahlungen und rechtlichen Risiken.
https://www.kanzlei-meibers.de/kompetenzen/marken-kennzeichen/
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