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Vorsicht vor betrügerischen Fake-Rechnungen nach Markenanmeldungen – So schützen Sie sich

Markeninhaber aufgepasst: Immer wieder erhalten Unternehmen und Privatpersonen nach einer Markenanmeldung täuschend echt wirkende Rechnungen für angebliche Registereintragungen oder Schutzrechtsverlängerungen. Auch uns von meibers.rechtsanwälte liegen zahlreiche Beispiele solcher Fake-Rechnungen vor! Diese Schreiben stammen nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder anderen offiziellen Stellen, sondern von Anbietern, die gezielt Markenanmelder täuschen wollen.

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Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Team von spezialisierten Anwältinnen und Anwälten hilft Ihnen schnell und kompetent weiter.

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3 schnelle Tipps: So schützen Sie sich vor Fake- Rechnungen bei Markenanmeldungen:

  • Nur offizielle Absender akzeptieren: Rechnungen kommen ausschließlich vom DPMA, EUIPO oder WIPO – niemals von privaten Stellen.
  • Bei Unsicherheit prüfen lassen: Lassen Sie verdächtige Schreiben frühzeitig durch einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht überprüfen.
  • Vorsorge durch Kanzleibetreuung: Mit meibers.rechtsanwälte als Ansprechpartner erhalten Sie sämtliche wichtige Post direkt über uns – Betrugsversuche erreichen Sie erst gar nicht.

Wie funktioniert die Betrugsmasche?

Nach Ihrer Markenanmeldung wird Ihre Marke im offiziellen Markenregister veröffentlicht. Diese Informationen nutzen unseriöse Anbieter, um gezielt Fake-Rechnungen an Markeninhaber zu versenden. Die Schreiben wirken auf den ersten Blick sehr seriös:

  • Offizielle Namen wie „Zentrale Markenregistrierung“, „WIPO Register“ oder ähnliche werden verwendet.
  • Es werden Beträge zwischen 800 und 2.000 Euro für angebliche Registereintragungen verlangt.
  • Kurze Zahlungsfristen sollen zusätzlichen Druck aufbauen.
  • In Wirklichkeit wird lediglich eine Eintragung in ein privates, für Sie wertloses Register angeboten.

Wichtig:
Echte Gebührenbescheide für Ihre Markenanmeldung erhalten Sie ausschließlich vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)niemals von privaten Unternehmen!

Woran erkennen Sie eine betrügerische Fake-Rechnung?

Achten Sie auf diese typischen Merkmale:

  • Die Zahlung soll auf ein ausländisches Konto erfolgen.
  • Der Absender ist kein offizielles Amt oder eine anerkannte Behörde.
  • Die Schreiben enthalten viele Fachbegriffe und Bezugnahmen auf Ihre tatsächliche Markenanmeldung, um Seriosität vorzutäuschen.
  • Es wird eine angebliche "Registrierung" oder "Schutzzertifizierung" in ein privates Markenregister angeboten, das keinerlei Schutzwirkung entfaltet und keinen Mehrwert für Sie hat.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine verdächtige Rechnung erhalten?

  • Nicht bezahlen! Überweisen Sie kein Geld an unbekannte Absender.
  • Genau prüfen: Vergleichen Sie Absender, Kontodaten und Forderungsinhalte mit offiziellen Informationen.
  • Anwaltliche Unterstützung nutzen: Wir von meibers.rechtsanwälte prüfen verdächtige Schreiben schnell und zuverlässig. Sprechen Sie uns an!

Wie können Sie sich vorbeugend vor Markenbetrug schützen?

  • Wachsam bleiben: Behalten Sie nach Ihrer Markenanmeldung offizielle Kommunikationskanäle im Blick.
  • Spezialisierten Anwalt einschalten: Arbeiten Sie mit einem spezialisierten Anwalt für Markenrecht zusammen, der offizielle von unseriösen Schreiben unterscheiden kann.
  • Mitarbeiter sensibilisieren: Schulen Sie Ihr Team in der Buchhaltung oder im Sekretariat und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter im Erkennen und Umgang mit betrügerischen Rechnungen.
  • Komplettservice nutzen: Bei einer Beauftragung durch meibers.rechtsanwälte führen wir die vollständige Korrespondenz mit den Markenämtern – Sie erhalten keine direkte Post von Dritten und sind so optimal geschützt.

Fazit: Schutz durch Fachwissen und Erfahrung

Betrügerische Fake-Rechnungen im Zusammenhang mit Markenanmeldungen sind leider weit verbreitet. Ein gesundes Maß an Skepsis sowie die kompetente Unterstützung durch unsere erfahrene Kanzlei schützen Sie effektiv vor unnötigen Zahlungen und rechtlichen Risiken.

Sie haben ein verdächtiges Schreiben erhalten oder Fragen zu Ihrer Markenanmeldung? Kontaktieren Sie uns – wir von meibers.rechtsanwälte stehen Ihnen zuverlässig zur Seite!

https://www.kanzlei-meibers.de/kompetenzen/marken-kennzeichen/

Über den Autor

Nils Volmer, LL.M. ist Rechtsanwalt und Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er berät und vertritt bundesweit Unternehmen im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- & Medienrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht. www.kanzlei-meibers.de

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