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Vertragsstrafen vermeiden – diese Punkte sollten Sie vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung unbedingt erledigen!

Als Websitebetreiber kann es schnell passieren: Eine Abmahnung landet im Briefkasten und plötzlich wird man dazu aufgefordert, bestimmte Inhalte zu entfernen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ob es sich dabei um urheberrechtlich geschütztes Material, markenrechtliche Verstöße oder andere Rechtsverletzungen handelt – die Konsequenzen können erheblich sein.

Doch mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist der Fall noch nicht erledigt: Trotz Löschung der betroffenen Inhalte von Ihrer Website können diese weiterhin im Internet und in den Suchmaschinen sichtbar sein. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Schritte Sie vor Abgabe einer Unterlassungserklärung erledigen müssen, um die Verwirkung einer Vertragsstrafe zu vermeiden und weiteren rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen.

Inhalte entfernen

Sie müssen die betroffenen Inhalte vollständig von Ihrer Website entfernen. Die betroffenen Inhalte dürfen nicht mehr öffentlich einsehbar oder abrufbar sein. Dies gilt nicht nur für den redaktionellen Teil einer Website, sondern auch für eventuell auf dem Server vorhandene Dateien. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise auch Bilddateien, die die betroffenen Inhalte enthalten, vollständig vom Webserver löschen müssen. Abmahnkanzleien überprüfen dies gelegentlich durch Eingabe der direkten URL zu Bilddateien. Wenn diese über diesen Weg noch abrufbar sind, stellt dies nach der geltenden Rechtsprechung einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung dar.

Suchmaschinen Cache und Suchergebnisse

Auch wenn die betroffenen Inhalte vollständig entfernt wurden, können diese weiterhin über den sogenannten Cache von Suchmaschinen (Google, Bing etc.) oder in deren Suchergebnissen (beispielsweise in der Darstellung der URL oder in der angezeigten Beschreibung) im Internet abrufbar sein. Bitte veranlassen Sie daher die Löschung bzw. Aktualisierung der betroffenen URLs Ihrer Website aus dem bzw. im Cache und beantragen Sie eine Löschung bzw. Aktualisierung von veralteten Inhalten bei den Suchmaschinen. Erforderlich ist es jedenfalls, dies bei den wichtigsten Suchmaschinen Google und Bing zu tun. Wir empfehlen Ihnen dennoch auch andere – weniger bekannte Suchmaschinen – mit einzubeziehen.
Mehr als die konkrete Aufforderung gegenüber den Suchmaschinen kann man hier nicht von Ihnen verlangen. Ob die Suchmaschinen Ihrer Aufforderung nachkommen, steht nicht mehr in Ihrer Macht. Wir empfehlen Ihnen dennoch zeitnah zu kontrollieren, ob der Cache gelöscht bzw. aktualisiert und die betroffenen Inhalte gelöscht bzw. aktualisiert wurden und die Aufforderung erforderlichenfalls zu wiederholen.

Bilddateien in der Bildersuche

Sollten die betroffenen Inhalte in einer Bilddatei enthalten oder eine Bilddatei gar selbst Gegenstand der Unterlassungserklärung sein (beispielsweise bei einer unberechtigten Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos), kann die Bilddatei auch in der Bildersuche von Suchmaschinen zu finden sein. Bitte veranlassen Sie in diesem Fall die Löschung bzw. Aktualisierung der entsprechenden Bilddatei aus bzw. in der Bildersuche der Suchmaschinen. Erforderlich ist es jedenfalls, dies bei den wichtigsten Suchmaschinen Google und Bing zu tun. Wir empfehlen Ihnen dennoch auch andere – weniger bekannte Suchmaschinen – mit einzubeziehen.
Auch hier empfehlen wir Ihnen zeitnah zu kontrollieren, ob die fragliche Bilddatei gelöscht bzw. aktualisiert wurde und die Aufforderung erforderlichenfalls zu wiederholen.

Inhalte an anderen Stellen

Sofern die betroffenen Inhalte auch an anderen Stellen zu finden sind (Marktplätze wie eBay und Amazon, Websites Dritter, Branchenbücher, Foren, Social-Media etc.), veranlassen Sie bitte auch dort eine Löschung bzw. Aktualisierung. Erforderlichenfalls müssen Sie die Verantwortlichen der entsprechenden Stellen zur Löschung bzw. Aktualisierung der betroffenen Inhalte auffordern.
Auch hier empfehlen wir Ihnen zeitnah zu kontrollieren, ob die betroffenen Inhalte gelöscht bzw. aktualisiert wurden und die Aufforderung erforderlichenfalls zu wiederholen.

Vorgehen dokumentieren

Um die vorgenannten Punkte im Fall der Fälle nachweisen zu können, empfehlen wir Ihnen sämtliche Schritte – falls möglich mit Hilfe von Screenshots – zu dokumentieren oder diese in Anwesenheit eines unbeteiligten Dritten durchzuführen, der notfalls als Zeuge zur Verfügung steht.

Anleitung für Google und Bing

Eine Anleitung zur Löschung bzw. Aktualisierung von Inhalten bei Google finden Sie unter
https://support.google.com/webmasters/topic/9164606?hl=de&ref_topic=9002753&sjid=4032231533629747755-EU.

Eine Anleitung zur Löschung bzw. Aktualisierung von Inhalten bei Bing finden Sie unter
https://www.bing.com/webmasters/help/bing-content-removal-tool-cb6c294d.

Sie haben eine Abmahnung erhalten und wissen nicht, wie Sie damit umgehen sollen? Wir helfen Ihnen, teure Fehler zu vermeiden! Nehmen Sie für eine professionelle Beratung und rechtssichere Lösungen Kontakt mit uns auf. Schützen Sie sich vor weiteren rechtlichen Risiken – wir stehen Ihnen zur Seite!

https://www.kanzlei-meibers.de/

Über den Autor

Johannes Meibers, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht. Als Externer Datenschutzbeauftragter unterstützt er zudem Unternehmen beim Aufbau eines professionellen Datenschutzmanagements. www.kanzlei-meibers.de

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