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Das bei Instagram oder TikTok erstellte Reel kurzerhand durch wenige Handgriffe mit aktuellen Chart-Hits unterlegen – dank der dort angebotenen Musikbibliotheken praktisch kein Problem. Dass hier aber große rechtliche Risiken bestehen, zeigen zuletzt vermehrt stattfindende Abmahnungen aus diesem Bereich. Wie Sie auf solche Abmahnungen reagieren sollten oder von vornherein verhindern, dass es überhaupt zu einer Abmahnung kommt, soll im Folgenden aufgezeigt werden.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Team von spezialisierten Anwältinnen und Anwälten hilft Ihnen schnell und kompetent weiter.
Bereits seit Mitte des vergangenen Jahres erreichen unsere Kanzlei Abmahnungen diverser Kanzleien, dabei insbesondere der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die von dem uns bereits aus Filesharing-Fällen bekannten Rechtsanwalt Daniel Sebastian geführt wird.
Gegenstand sind dabei vorgeworfene Urheberrechtsverletzungen aufgrund der Nutzung bestimmter Lieder in Reels und Videos auf Instagram oder TikTok.
Uns bekannt sind dabei folgende Songs:
Verlangt wird dabei zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Erschreckender sind aber wie so oft bei solchen Abmahnungen die geforderten Aufwendungs- bzw. Schadensersatzzahlungen, die häufig den mittleren vierstelligen Bereich erreichen.
Der Abmahnung beigelegt sind regelmäßig ein Entwurf einer Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsvorschlag zur Erledigung der Sache.
Die Abmahnung sollte in jedem Fall juristisch geprüft werden. Teilweise stellt sich schon die Frage nach der Berechtigung, da nur die gewerbliche Nutzung der Songs problematisch ist (dazu unten mehr). Daneben sind zumindest die geforderten Summen regelmäßig in der Höhe zweifelhaft.
Grundsätzlich ist jedes Musikstück urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass die Nutzung eines Musikstücks der Erlaubnis des Rechteinhabers bedarf. Dies gilt insbesondere auch für die Nutzung auf TikTok, Instagram und Facebook. Zwar werden dort umfangreiche Musikbibliotheken zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass an den darin enthaltenen Musikstücken auch Lizenzen erteilt werden. Besonders bei kommerzieller Nutzung sind entsprechende Lizenzen separat einzuholen, wie aus der Musik-Richtlinie von Meta (https://www.facebook.com/legal/music_guidelines) hervorgeht. Und eine solch kommerzielle Nutzung ist schnell anzunehmen – insbesondere bei Influencern liegt diese regelmäßig vor.
Es gibt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, Musik in kommerziellen Reels rechtmäßig zu nutzen:
1. Musik aus der Sound Collection von Meta
Meta stellt unter https://www.facebook.com/sound eine Musiksammlung zur Verfügung, die laut Meta auch kommerziell genutzt werden darf. Dabei handelt es sich um den einfachsten Weg, kostenfrei an Musikstücke zu gelangen. Entsprechend sind dort aber auch nicht die populären Musikstücke zu finden. Die Sound Collection darf deshalb insbesondere nicht mit der Musikbibliothek verwechselt werden, die man innerhalb der Instagram- oder Facebook-App bei der Reel-Erstellung aufrufen kann. Es gilt zudem zu beachten, dass Meta laut den Nutzungsbedingungen (https://www.facebook.com/sound/collection/terms) an den Musikstücken aus der Sound Collection nur eine Lizenz zur Nutzung innerhalb der Meta-Produkte einräumt. Die mit solchen Musikstücken versehenen Videos dürfen deshalb nur auf Instagram und Facebook veröffentlicht werden.
2. Lizenzerwerb GEMA-freier Musik über Online-Shops
Es gibt die Möglichkeit, über bestimmte Websites Musikstücke gegen Entgelt lizensieren zu lassen. Zu beachten sind dabei aber immer die Lizenzbedingungen im Einzelfall. Viele Websites bieten für die Nutzung auf Social-Media spezielle Lizenzen an.
3. Lizenzerwerb populärer Musikstücke
Lizenzen an bekannten aktuellen Musikstücken sind regelmäßig nicht über die vorgenannten Online-Shops zu erwerben. Das hat den Hintergrund, dass die meisten dieser Musikstücke bei der GEMA gelistet sind, sodass eine Lizenz für die Veröffentlichung der Musik bei der GEMA erworben werden muss. Für die Verbindung des Musikstücks mit einem Video - wie es bei einem Reel der Fall ist - bedarf es darüber hinaus aber auch immer noch zusätzlich der Erlaubnis des Rechteinhabers, also meistens eines Labels. Die Erlaubnis muss dann für jedes Musikstück angefragt werden.
https://www.kanzlei-meibers.de/kompetenzen/geistiges-eigentum/
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