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In einem aktuellen Beschluss (Az. 16 W 10/25) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt klargestellt, dass Social-Media-Plattformen nach einem konkreten Hinweis auf einen rechtsverletzenden Beitrag auch sinngleiche Inhalte eigenständig erkennen und löschen müssen – selbst ohne weiteren Hinweis.
Im konkreten Eilverfahren hatte der prominente Arzt Eckart von Hirschhausen gegen den Plattformbetreiber von Facebook, Meta, Unterlassung begehrt. Auf der Plattform wurden Deep-Fake-Videos verbreitet, die ihn unter Verwendung seines Namens, Bildes und seiner Stimme fälschlich als Werbeträger für Abnehmprodukte darstellten.
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Auf Facebook waren Videos aufgetaucht, in denen von Hirschhausen mittels KI-generierter Inhalte (Deep-Fakes) fälschlich Aussagen untergeschoben wurden, die ihn als Unterstützer von Abnehmprodukten zeigen. Die Videos suggerierten eine tatsächliche Aussage oder Empfehlung durch ihn – was jedoch nachweislich nicht der Fall war.
Dagegen wehrte sich von Hirschhausen und verlangte Unterlassung. Und dies nicht nur bezüglich Videos, die er zuvor konkret hatte abmahnen lassen, sondern auch bezüglich weiteren, sinngleichen Videos.
Das Gericht bejahte eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und ordnete eine teilweise Unterlassungspflicht an. Die Plattform habe es zu unterlassen, Beiträge zu verbreiten, die – wie im zweiten Video – Name, Stimme und Bild des Antragstellers nutzen, um den Eindruck zu erzeugen, er werbe für bestimmte Produkte. Das Besondere daran: Auch sinngleiche Inhalte (leicht veränderte, aber inhaltlich identische Beiträge) müssen nach einem Hinweis gesperrt werden – selbst ohne weiteren Hinweis. Das Gericht stellte fest, dass Plattformbetreiber wie Meta über die technischen Mittel (etwa KI-basierte Filter) verfügen, um solche Inhalte zu erkennen. Es sei zumutbar, nach einem Hinweis systematisch identische und sinngleiche Inhalte zu identifizieren – etwa durch automatisierte Filter.
Das Urteil stärkt die Rechte von Betroffenen gegen Deep-Fake- und KI-Manipulationen auf Social Media. Es statuiert zudem die Pflicht von Plattformbetreibern, rechtswidrige Inhalte nicht nur zu entfernen, sondern ähnliche Beiträge eigenständig zu erkennen und zu sperren. Damit dürften weitreichende Konsequenzen für die Praxis der Plattformen einhergehen.
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