Rufen Sie uns an:
0251 149891-0
Das Landgericht Düsseldorf hat einem international bekannten Künstler, der wegen des unberechtigten Nachmalens seiner Bilder Schadensersatz forderte, in einem aktuellen Verfahren (Urteil vom 14.08.2024, Az. 12 O 156/24) Recht gegeben.
Ein anderer Künstler hatte mehrere Bilder des Klägers nachgemalt, mit seinem eigenen Namen signiert und verkauft. Dass er sich dafür nicht die Erlaubnis des Klägers eingeholt hatte, begründete er damit, dass es sich einzig um Privatkopien handeln würde, bei denen er zu Übungszwecken den Stil des Klägers zur Orientierung genommen habe.
Dem folgte das Landgericht Düsseldorf nicht und verurteilte den Beklagten zu einem Schadensersatz in Höhe von 26.000 EUR.
Dies begründete die Kammer damit, dass der Beklagte die Urheberrechte des Klägers schuldhaft verletzt habe. Das Nachmalen der Werke des Klägers durch den Beklagten ohne Zustimmung stelle eine solche Verletzung dar, da der Gesamteindruck der Arbeiten des Beklagten dem der Originale so sehr ähnele, dass von keiner eigenen schöpferischen Leistung ausgegangen werden könne.
Dem Einwand der Privatkopie stand entgegen, dass der Beklagte die Kopien verkauft und auf seinem Instagram-Profil veröffentlicht hatte.
Bei der Festlegung des Schadensersatzbetrags orientierte sich das Gericht dann an den hypothetisch fälligen Lizenzgebühren.
Schreiben Sie uns eine Mail: