Rufen Sie uns an:
0251 149891-0
Das Verpackungsrecht steht vor einem fundamentalen Umbruch. Mit der EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) ändern sich zum 12. August 2026 die Spielregeln für alle, die Waren in Verkehr bringen. Voraussichtlich wird das deutsche Recht mit dem Entwurf für ein neues deutsches Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) entsprechend angepasst werden. Während für viele Onlinehändler eine spürbare Entlastung bei rein inländischen Geschäften winkt, kommen auf andere – insbesondere Exporteure und Importeure – neue bürokratische Hürden zu.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Team von spezialisierten Anwältinnen und Anwälten hilft Ihnen schnell und kompetent weiter.
Bisher galt im deutschen Verpackungsgesetz das „Befüller-Prinzip“: Wer eine Versandverpackung mit Ware befüllte und an den Endkunden schickte, war für deren Registrierung und Lizenzierung der Verpackung verantwortlich. Das ändert sich durch die PPWR und den deutschen Gesetzentwurf grundlegend. Danach gilt zukünftig: Bezieht ein Onlinehändler seine Versandverpackungen von einem Lieferanten im Inland und versendet die Ware ausschließlich an Kunden innerhalb Deutschlands, ist er künftig von den Registrierungs- und Lizenzierungspflichten befreit. Die Verantwortung geht auf denjenigen über, der die Verpackung (auch unbefüllt) erstmals im Bundesgebiet bereitstellt – also den Verpackungshersteller oder -großhändler. Bezüglich noch vorhandener Restmengen müssen Händler allerdings für das Jahr 2026 bis zum Stichtag im August weiterhin Mengenmeldungen abgeben. Bestehende Lizenzverträge gelten nach dem Entwurf bis Ende 2026 fort, sofern keine Sondervereinbarungen mit den Dualen Systemen getroffen werden.
Die Entlastung gilt ausdrücklich nicht, wenn ein Auslandsbezug besteht. In folgenden Fällen bleiben Händler weiterhin voll in der Pflicht:
Ab 2030 greifen schrittweise schärfere Anforderungen an das Produktdesign:
Auch wenn der Stichtag im Sommer 2026 noch entfernt scheint, sollten Sie bereits jetzt aktiv werden:
Die neue EU-Verordnung und das begleitende deutsche Gesetz harmonisieren weiter den Binnenmarkt für Verpackungen. Die Entlastung für kleine und mittlere Händler bei reinen Inlandsgeschäften ist ein positives Signal. Dennoch bleibt das Verpackungsrecht komplex, insbesondere durch die neuen Anforderungen an das Verpackungsdesign und die Pflichten bei grenzüberschreitendem Handel. Haben Sie Fragen zur Umsetzung der neuen Kennzeichnungspflichten oder zur Bestellung von Bevollmächtigten im Ausland? Wir beraten Sie gerne rechtssicher bei der Umstellung Ihres Onlineshops.
VERORDNUNG (EU) 2025/40 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Schreiben Sie uns eine Mail: