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Störerhaftung bei der Nutzung von KI: Was Unternehmen beachten sollten

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) ist aus der modernen Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Sie wird zunehmend in Bereichen wie Kundenservice, Marketing und sogar in der Produktentwicklung eingesetzt. Doch was passiert, wenn eine KI eine falsche Auskunft erteilt, die einem Unternehmen schadet? Welche Haftung besteht in solchen Fällen und wer trägt die Verantwortung? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Kiel wirft dabei wichtige Fragen auf und verdeutlicht die rechtlichen Risiken, die Unternehmen bei der Nutzung von KI eingehen können. In diesem Artikel gehen wir der Frage nach, was Unternehmen tun müssen, um sich vor einer möglichen Haftung zu schützen und welche Konsequenzen falsche Auskünfte von KIs für sie haben können.

1. Die Grundfrage: Was ist Störerhaftung?

Die Störerhaftung ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht und beschreibt die Verantwortlichkeit einer Person oder eines Unternehmens für rechtswidriges Verhalten, auch wenn sie nicht unmittelbar Täter des Rechtsverstoßes ist. Wenn jemand etwa durch ein fehlerhaftes Handeln einer KI ein fremdes Recht verletzt – zum Beispiel durch die Verbreitung falscher Informationen – kann das Unternehmen als „Störer“ haften.
Im Kontext von KI bedeutet das, dass Unternehmen für die Ergebnisse, die ihre KI-Systeme liefern, verantwortlich gemacht werden können. Auch wenn die KI autonom handelt, kann die Haftung beim Unternehmen liegen, das die KI betrieben hat, wenn eine falsche Auskunft oder eine irreführende Information verbreitet wird.

2. Das Urteil des Landgerichts Kiel: Ein konkretes Beispiel

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Kiel (Az. 6 O 151/23) beleuchtet, wie Unternehmen für Fehler von Künstlicher Intelligenz haften können. In diesem Fall wurde ein Unternehmen verklagt, weil seine KI falsche Informationen zu einem anderen Unternehmen verbreitet hatte. Die KI hatte auf Anfrage eines Nutzers die fehlerhafte Unternehmensauskunft geliefert, dass das betroffene Unternehmen wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht werden soll.

Das Gericht entschied, dass das Unternehmen für die falsche Auskunft verantwortlich ist – trotz der Tatsache, dass die Information von der KI und nicht von einem menschlichen Mitarbeiter stammte. Es begründete die Haftung mit der sogenannten Störerhaftung, die besagt, dass ein Unternehmen für schädliche Handlungen haftet, die es durch den Einsatz seiner Systeme oder Technologien ermöglicht oder nicht verhindert hat. In diesem Fall musste das Unternehmen für die fehlerhafte Auskunft seiner KI gerade stehen.
Wichtig war dabei die Feststellung, dass die Haftung nicht von der Frage abhängt, ob die KI autonom agiert, sondern dass das Unternehmen als Betreiber für die Richtigkeit der gelieferten Informationen verantwortlich ist. Das Urteil zeigt klar, dass Unternehmen nicht nur für menschliche Fehler, sondern auch für Fehler von KI-Systemen haftbar gemacht werden können, wenn diese zu einer Rechtsverletzung führen.

Das Urteil verdeutlicht, dass Unternehmen, die KI nutzen, dafür sorgen müssen, dass diese Systeme keine falschen oder schädlichen Informationen verbreiten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

3. Warum haften Unternehmen bei Falschaussagen der KI?

Das Urteil zeigt deutlich, dass Unternehmen für die von ihnen eingesetzte KI haften, wenn diese zu falschen oder schädlichen Aussagen führt. Ein entscheidender Punkt dabei ist die sogenannte „Störerhaftung“. In einem Fall, in dem ein Unternehmen durch die Nutzung einer fehlerhaften KI falsche Informationen verbreitet, wird das Unternehmen als „Störer“ angesehen. Es hat die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass seine Systeme korrekt arbeiten und keine falschen Informationen weitergegeben werden.
Im Falle der KI ist es besonders wichtig zu verstehen, dass die KI selbst keine rechtliche Verantwortung übernehmen kann. Sie agiert auf Basis der ihr zugrundeliegenden Daten und Algorithmen. Daher müssen Unternehmen sicherstellen, dass die KI, die sie einsetzen, ausreichend überprüft und gewartet wird, um solche Fehler zu vermeiden.

4. Wie können sich Unternehmen vor Haftung schützen?

Es gibt mehrere Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um sich vor Haftungsrisiken durch ihre KI-Systeme zu schützen:
Sorgfältige Auswahl und Überprüfung der KI-Systeme: Unternehmen sollten nur solche KIs einsetzen, die eine hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit aufweisen. Eine regelmäßige Überprüfung der KI-Datenquellen und -Algorithmen ist unerlässlich, um Fehler frühzeitig zu erkennen.
Eindeutige Haftungsregelungen: Falls Künstliche Intelligenz in einem Dienstleistungsbereich oder in Kundeninteraktionen eingesetzt wird, sollten Unternehmen klare Haftungsregelungen mit ihren Partnern und Anbietern von KI-Technologie vertraglich festlegen.
Transparenz gegenüber Kunden: Es sollte klar kommuniziert werden, dass die KI genutzt wird, und im Falle eines Fehlers sollten Unternehmen sofort reagieren und entsprechende Korrekturmaßnahmen ergreifen. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen der Kunden zu wahren und rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter: Auch wenn KI-Systeme immer mehr Aufgaben übernehmen, bleibt es wichtig, dass Mitarbeiter verstehen, wie die KI funktioniert und wie sie deren Ergebnisse bewerten können. Eine regelmäßige Schulung kann helfen, Fehler frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

5. Fazit: Verantwortung auch für KI

Das Urteil des Landgerichts Kiel stellt klar, dass Unternehmen für die Fehler ihrer Künstlichen Intelligenz verantwortlich gemacht werden können. Auch wenn die KI autonom agiert, bleibt die Haftung beim Unternehmen, das sie betreibt. Es ist daher essenziell, dass Unternehmen ihre KI-Systeme regelmäßig überwachen, aktualisieren und auf mögliche Fehlerquellen prüfen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Störerhaftung zeigt, dass Unternehmen nicht nur für das Verhalten ihrer Mitarbeiter, sondern auch für die Handlungen ihrer eingesetzten Technologien zur Verantwortung gezogen werden können. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von KI in der Geschäftswelt sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre Systeme fehlerfrei arbeiten und keine falschen oder schädlichen Informationen verbreiten.

Über die Autorin

Karoline Ligocki ist Rechtsanwältin und Externe Datenschutzbeauftragte. Sie berät und vertritt bundesweit Unternehmen im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- & Medienrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht. www.kanzlei-meibers.de

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