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OLG Frankfurt: Facebook muss bei gezielter Hetze auch Nutzerkonten löschen

In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main geurteilt, dass nicht nur der über ein Facebook-Konto verbreitete Inhalt, sondern auch das gesamte Konto selbst gelöscht werden muss, sofern dieses ausschließlich dazu dient, eine Person mit rechtswidrigen und beleidigenden Inhalten anzugreifen.

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Im konkreten Fall hatte eine von Diffamierungen auf der Plattform Facebook Betroffene gegen die Betreiberin der Plattform geklagt. Sie forderte die Löschung zweier Nutzerkonten, über die mehrere beleidigende Beiträge veröffentlicht wurden, in denen sie u. a. als „dumme Sau“ und „frigide menopausierende Schnepfe“ bezeichnet wurde. Die Klägerin war dabei durch Fotos und die Gestaltung der Profile eindeutig identifizierbar.

 

Das OLG stellte fest, dass diese Beiträge die Persönlichkeitsrechte der Klägerin verletzen. Besonders bemerkenswert war dabei, dass nach Ansicht des Gerichts auch verfremdete Profilnamen, die offenkundig auf eine bestimmte Person anspielen, als Beleidigung gewertet werden können.

 

Das Gericht ging in seinem Urteil aber noch einen Schritt weiter. Es stellte fest, dass es in solchen Fällen nicht ausreiche, lediglich einzelne Beiträge zu entfernen. Wenn ein Facebook-Profil allein dazu diene, eine Person wiederholt und gezielt zu diffamieren, müsse das gesamte Konto gelöscht werden. Dies sei – trotz des Eingriffs in die unternehmerische Freiheit der Plattformbetreiberin Meta – verhältnismäßig und notwendig, um weiteren Rechtsverletzungen vorzubeugen.

 

Entscheidend war dafür, dass Facebook vor dem Prozess mehrfach auf die rechtswidrigen Inhalte hingewiesen wurde, aber keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hatte. Das Gericht sah dadurch die sogenannte „mittelbare Störerhaftung“ begründet.

Über den Autor

Daniel Geisler ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Externer Datenschutzbeauftragter. Er berät und vertritt bundesweit Unternehmen im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- & Medienrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht. www.kanzlei-meibers.de

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