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Das Jahr 2026 bringt neue Herausforderungen für Onlinehändler mit sich: Neben dem Widerrufsbutton müssen sich Händler auf eine weitere Neuerung einstellen: Ab dem 27.09.2026 sind Händler zu Darstellung von EU-weit geltenden Gewährleistungs- und Garantielabels verpflichtet. Die neuen Informationspflichten basieren auf der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers Directive, Richtlinie (EU) 2024/825), die den ökologischen Wandel durch mehr Transparenz und langlebigere Produkte fördern soll.
Bisher herrscht bei vielen Verbrauchern Unklarheit über den Unterschied zwischen der Gewährleistung (gesetzlicher Anspruch bei Mängeln) und einer freiwilligen Garantie (Versprechen des Herstellers). Durch visuelle Standardisierung mithilfe von Labeln soll für Klarheit gesorgt und der Kauf langlebiger Produkte gefördert werden.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Team von spezialisierten Anwältinnen und Anwälten hilft Ihnen schnell und kompetent weiter.
Die maßgebliche Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25.09.2025 unterscheidet zwischen zwei Informationsformaten:
1. Das Gewährleistungs-Label informiert über die gesetzliche Mängelhaftung:
2. Das Garantie-Label informiert über eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie. Gewährt ein Hersteller für ein bestimmtes Produkt eine solche Haltbarkeitsgarantie, ist der Händler, der die Ware verkauft, verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass zudem das gesetzliche Gewährleistungsrecht gilt.
Die Anforderungen an die Platzierung und Gestaltung sind streng:
Die Einführung der Label zum 27.09.2026 stellt besonders Onlinehändler mit großem Sortiment vor enorme Herausforderungen, da für das Garantie-Label produktindividuelle Daten gepflegt werden müssen.
Aktuell sind keine Übergangsfristen vorgesehen. Händler sollten deshalb die Umsetzung bereits jetzt planen, um zum Stichtag vorbereitet zu sein.
Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025
https://www.kanzlei-meibers.de/kompetenzen/e-commerce-medien/
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