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LG Koblenz zu Fake-Profilen: Keine Herausgabe von Nutzerdaten bei reinen Bild- und Textinhalten

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Koblenz zeigt: Wer Opfer eines Fake-Profils wird, hat kaum rechtliche Handhabe gegen den Plattformbetreiber. Nach § 21 TDDDG besteht ein Auskunftsanspruch nur bei "audiovisuellen Inhalten" – reine Fotos und Textnachrichten reichen nicht aus. Das Gericht kritisiert die Rechtslage selbst als verbesserungswürdig, sieht aber den Gesetzgeber in der Pflicht.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gericht: Landgericht Koblenz, Beschluss vom 25.08.2025 – 2 O 1/25
  • Kernaussage: Betroffene eines Fake-Profils haben keinen Auskunftsanspruch gegen den Plattformbetreiber
  • Rechtliche Grundlage: § 21 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz)
  • Entscheidender Punkt: Fotos und Textnachrichten gelten nicht als "audiovisuelle Inhalte"
  • Folge: Identität hinter Fake-Profilen bleibt oft verborgen
  • Kritik: Gericht sieht Verbesserungsbedarf, aber Gesetzgeber ist gefordert

Der Fall: Systematischer Identitätsdiebstahl auf Instagram

Eine Frau entdeckte auf der Social-Media-Plattform Instagram einen Account, der ihr Profilbild verwendete und ihre gesamte Identität imitierte. Die hinter dem Fake-Profil stehende Person schrieb andere Nutzer an und gab sich als die Betroffene aus. Die Betroffene wollte herausfinden, wer hinter dem Fake-Profil steckte. Doch Instagram weigerte sich, Auskunft über die Bestandsdaten des Accounts zu erteilen.

Die Entscheidung: Keine Auskunftspflicht bei Fake-Profilen

Die Betroffene stützte ihren Auskunftsanspruch auf § 21 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Diese Vorschrift regelt unter bestimmten Voraussetzungen die Auskunftspflicht von Plattformbetreibern bei audiovisuellen Inhalten. Das Landgericht Koblenz lehnte den Antrag der Betroffenen auf Auskunft gegenüber der Plattform ab. Die Begründung: Fotos und Textnachrichten erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen an "audiovisuelle Inhalte".

Was sind "audiovisuelle Inhalte" im rechtlichen Sinne?

Audiovisuelle Inhalte sind:

  • Videos mit Bild und Ton
  • Livestreams
  • Audiovisuelle Werbung

Keine audiovisuellen Inhalte sind:

  • Reine Fotos und Bilder
  • Textnachrichten
  • Sprachnachrichten ohne Bild
  • Die Kombination von Fotos mit Texten

Diese enge Auslegung hat weitreichende Konsequenzen für Betroffene von Fake-Profilen, soweit die Profile auf Social-Media-Plattformen primär aus Fotos und Texten bestehen.

Kritik und notwendige Reformen

Bemerkenswert ist, dass das Landgericht Koblenz selbst die aktuelle Rechtslage kritisiert. Die Richter stellten fest, dass eine dem § 21 Abs. 2 TDDDG entsprechende Regelung auch für reine Bilder, Texte oder Audionachrichten sinnvoll wäre. Der vorliegende Fall zeige deutlich, dass auch bei reinen Bild- und Textinhalten ein erhebliches Auskunftsbedürfnis bestehen kann.
Betroffene von Identitätsdiebstahl auf Social Media haben praktisch keine Möglichkeit über den Plattformbetreiber an Informationen zu gelangen, wenn ihr Bild für Fake-Profile verwendet wird, in ihrem Namen kommuniziert wird, persönliche Daten verbreitet werden oder ihre Reputation geschädigt wird. Das Gericht macht jedoch klar, dass eine Änderung der Rechtslage nicht durch richterliche Auslegung erfolgen kann, sondern Aufgabe des Gesetzgebers ist.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Koblenz zeigt eine problematische Schutzlücke im deutschen Recht auf. Betroffene von Fake-Profilen haben nach aktueller Rechtslage kaum Möglichkeiten, die Identität der Täter zu erfahren, solange diese nur Fotos und Texte verwenden. Unternehmen sollten daher auf Prävention setzen und bei Betroffenheit schnell reagieren. Eine gesetzliche Reform wäre dringend erforderlich, um den Schutz vor Identitätsdiebstahl im digitalen Raum zu verbessern.

Über die Autorin

Karoline Ligocki ist Rechtsanwältin und Externe Datenschutzbeauftragte. Sie berät und vertritt bundesweit Unternehmen im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- & Medienrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht. www.kanzlei-meibers.de

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