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Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Umsetzungsfrist im August 2026!

Diesen Artikel haben wir erstmals am 06.06.2025 veröffentlicht und zuletzt am 15.08.2025 aktualisiert.

Mit der neuen EU-KI-Verordnung werden Unternehmen ab dem 2. August 2026 verpflichtet, Inhalte wie Texte, Bilder oder Videos, die mit Systemen künstlicher Intelligenz erzeugt wurden, klar und verständlich zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnungspflicht betrifft vor allem diejenigen, die solche KI-Inhalte erstellen, veröffentlichen oder nutzen – sogenannte "Betreiber". In diesem Artikel erfahren Sie, wer als Betreiber gilt, wie die Kennzeichnung konkret aussieht, welche Fristen gelten und wie typische Anwendungsfälle umzusetzen sind.

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Key Facts - Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2025 für KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audio-Inhalte
  • Pflicht betrifft Unternehmen und Personen, die KI-Inhalte nutzen und veröffentlichen (Betreiber)
  • Klare und sichtbare Kennzeichnung von KI-Inhalten gefordert
  • Redaktionelle Kontrolle kann unter Umständen die Pflicht entfallen lassen
  • Bußgelder bei Verstößen

Wer und was ist von der Kennzeichnungspflicht betroffen?

Die Pflicht zur Kennzeichnung betrifft alle Unternehmen und Organisationen, die Inhalte durch ein KI-System erzeugen lassen und diese Inhalte veröffentlichen oder weitergeben. Das betrifft:

  • KI-generierte Blogbeiträge, Social-Media-Posts oder Marketingtexte
  • KI-basierte Bilder und Grafiken
  • KI-erzeugte Videos, Audioinhalte, Podcasts oder Voice-Over
  • Deepfakes und KI-manipulierte Medien

Artikel 50 Abs. 2 der KI-Verordnung verpflichtet Betreiber dazu, die von ihnen veröffentlichten, durch KI erzeugten Inhalte sichtbar und verständlich als solche zu kennzeichnen (z. B. als „künstlich erzeugt“ oder „KI-generiert“).

Modifizierte Pflicht für veröffentlichte Texte:

Betreiber müssen bei mittels KI erzeugten oder bearbeiteten Texten, die zur Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden, einen deutlichen Hinweis anbringen – es sei denn, der Text wurde redaktionell geprüft und eine natürliche/juristische Person übernimmt die volle inhaltliche Verantwortung.

"Betreiber"

Der Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Betreiber sind insbesondere Unternehmen und Organisationen, die selbständig KI-Tools nutzen, etwa um Marketingtexte, Produktbeschreibungen oder Bilder zu erzeugen und diese weiterverwenden oder veröffentlichen.

Wie sollte die Kennzeichnung von KI-Inhalten aussehen?

Die Verordnung schreibt eine klare, sichtliche und verständliche Kennzeichnung vor, z. B.:

Unter einem KI-generierten Blogartikel:

„Erstellt mit künstlicher Intelligenz.“

Unter einem KI-Bild:

„Dieses Bild wurde von künstlicher Intelligenz erzeugt.“

Zu Beginn eines Podcasts mit KI-Stimme:

„Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.“

Wichtig: Die Kennzeichnung muss spätestens bei erster öffentlicher Anzeige oder aktiver Nutzung erfolgen und sowohl für Menschen als auch – möglichst – für Maschinen lesbar sein.

Gibt es Ausnahmen von der KI-Kennzeichnungspflicht?

Die Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten entfällt:

  • Wenn die Inhalte offensichtlich von KI stammen (z. B. der Nutzer kommuniziert direkt mit einem KI-Chatbot).
  • Wenn bei KI-erstellten Texten eine natürliche oder juristische Person die Inhalte redaktionell prüft und veröffentlicht, also die volle Verantwortung übernimmt.
  • Für manche künstlerischen oder satirischen Zwecke.

Umsetzungsfrist und interne Umsetzung

Bis wann muss die Kennzeichnung eingeführt werden?

  • Stichtag: 2. August 2026
    Ab diesem Tag müssen sämtliche Kennzeichnungspflichten umgesetzt sein.

Wie gelingt die interne Umsetzung?

Unternehmen sollten

  • interne Prozesse zur Nutzung von KI-Inhalten klar dokumentieren und Verantwortlichkeiten festlegen,
  • Mitarbeitende sensibilisieren,
  • technische Abläufe schaffen, damit die Kennzeichnung automatisch, eindeutig und dauerhaft an den jeweiligen Inhalten erfolgt (z. B. in CMS, Grafiksoftware, Medienverwaltung),
  • einen „Leitfaden KI-Kennzeichnung“ für das Unternehmen erstellen.

Ein Leitfaden oder eine betriebliche KI-Richtlinie kann für Ihr Unternehmen auch in Bezug auf Haftungsfragen sinnvoll sein. Zur Störerhaftung bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz haben wir bereits an dieser Stelle berichtet.

Beispiele zur Kennzeichnungspflicht aus der Praxis

  • Ein Online-Shop verwendet KI, um Produkttexte automatisch zu schreiben:
    Neben oder unter jeder Produktbeschreibung steht: „Dieser Text wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.“
  • Ein Unternehmen veröffentlicht KI-basierte Infografiken im Blog:
    Direkt unter jeder Grafik ein Hinweis: „Dieses Bild wurde von KI erzeugt.“
  • Social-Media-Beiträge, automatisiert mit KI erstellt und nicht redaktionell geprüft:
    Am Ende des Posts: „KI-generierter Beitrag.“

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte?

Ab dem 2. August 2026.

Gilt die Pflicht auch für meine Unternehmenswebsite oder den Blog?

Ja, sofern 1. KI-generierte Inhalte veröffentlicht werden und 2. keine umfassende menschliche redaktionelle Kontrolle und Verantwortung besteht.

Wie muss die Kennzeichnung erfolgen?

Klar, sichtbar, verständlich und maschinenlesbar.

Wer haftet bei Verstößen?

Der Betreiber, also das Unternehmen oder die Person, die Inhalte veröffentlicht.

Drohen Sanktionen?

Ja, Bußgelder sind in der KI-Verordnung vorgesehen.

Welche Rolle spielen Anbieter von KI-Systemen für mein Unternehmen?

Die Anbieter müssen technische Möglichkeiten zur Kennzeichnung bereitstellen. Für die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht haftet aber der Betreiber.

Weitere Informationen

KI-Verordnung der EU

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Über die Autorin

Karoline Ligocki ist Rechtsanwältin und Externe Datenschutzbeauftragte. Sie berät und vertritt bundesweit Unternehmen im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- & Medienrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht. www.kanzlei-meibers.de

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