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Mit der neuen EU-KI-Verordnung werden Unternehmen ab dem 2. August 2026 verpflichtet, Inhalte wie Texte, Bilder oder Videos, die mit Systemen künstlicher Intelligenz erzeugt wurden, klar und verständlich zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnungspflicht betrifft vor allem diejenigen, die solche KI-Inhalte erstellen, veröffentlichen oder nutzen – sogenannte "Betreiber". In diesem Artikel erfahren Sie, wer als Betreiber gilt, wie die Kennzeichnung konkret aussieht, welche Fristen gelten und wie typische Anwendungsfälle umzusetzen sind.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Team von spezialisierten Anwältinnen und Anwälten hilft Ihnen schnell und kompetent weiter.
Die Pflicht zur Kennzeichnung betrifft alle Unternehmen und Organisationen, die Inhalte durch ein KI-System erzeugen lassen und diese Inhalte veröffentlichen oder weitergeben. Das betrifft:
Artikel 50 Abs. 2 der KI-Verordnung verpflichtet Betreiber dazu, die von ihnen veröffentlichten, durch KI erzeugten Inhalte sichtbar und verständlich als solche zu kennzeichnen (z. B. als „künstlich erzeugt“ oder „KI-generiert“).
Modifizierte Pflicht für veröffentlichte Texte:
Betreiber müssen bei mittels KI erzeugten oder bearbeiteten Texten, die zur Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden, einen deutlichen Hinweis anbringen – es sei denn, der Text wurde redaktionell geprüft und eine natürliche/juristische Person übernimmt die volle inhaltliche Verantwortung.
"Betreiber"
Die Verordnung schreibt eine klare, sichtliche und verständliche Kennzeichnung vor, z. B.:
Unter einem KI-generierten Blogartikel:
„Erstellt mit künstlicher Intelligenz.“
Unter einem KI-Bild:
„Dieses Bild wurde von künstlicher Intelligenz erzeugt.“
Zu Beginn eines Podcasts mit KI-Stimme:
„Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.“
Wichtig: Die Kennzeichnung muss spätestens bei erster öffentlicher Anzeige oder aktiver Nutzung erfolgen und sowohl für Menschen als auch – möglichst – für Maschinen lesbar sein.
Die Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten entfällt:
Bis wann muss die Kennzeichnung eingeführt werden?
Wie gelingt die interne Umsetzung?
Unternehmen sollten
Ein Leitfaden oder eine betriebliche KI-Richtlinie kann für Ihr Unternehmen auch in Bezug auf Haftungsfragen sinnvoll sein. Zur Störerhaftung bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz haben wir bereits an dieser Stelle berichtet.
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte?
Ab dem 2. August 2026.
Gilt die Pflicht auch für meine Unternehmenswebsite oder den Blog?
Ja, sofern 1. KI-generierte Inhalte veröffentlicht werden und 2. keine umfassende menschliche redaktionelle Kontrolle und Verantwortung besteht.
Wie muss die Kennzeichnung erfolgen?
Klar, sichtbar, verständlich und maschinenlesbar.
Wer haftet bei Verstößen?
Der Betreiber, also das Unternehmen oder die Person, die Inhalte veröffentlicht.
Drohen Sanktionen?
Ja, Bußgelder sind in der KI-Verordnung vorgesehen.
Welche Rolle spielen Anbieter von KI-Systemen für mein Unternehmen?
Die Anbieter müssen technische Möglichkeiten zur Kennzeichnung bereitstellen. Für die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht haftet aber der Betreiber.
https://www.kanzlei-meibers.de/kompetenzen/kuenstliche-intelligenz/
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