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Der Kauf auf Rechnung gehört zu den beliebtesten Zahlungsarten im Online-Handel. Für Kunden ist er bequem und sicher. Sie müssen nicht sofort zahlen, können die Ware zuerst prüfen und müssen bei einer Retoure nicht auf eine Erstattung warten, solange sie den Rechnungsbetrag noch nicht bezahlt haben.
Auch für Online-Händler ist der Rechnungskauf wichtig. Er schafft Vertrauen und kann die Kaufentscheidung positiv beeinflussen. Viele Shops werben deshalb sichtbar mit Aussagen wie „Kauf auf Rechnung“, „Heute bestellen, später zahlen“ oder „Bequem auf Rechnung kaufen“.
Genau diese Werbung kann rechtlich problematisch sein. Denn der Kauf auf Rechnung steht häufig nicht jedem Kunden automatisch zur Verfügung. Oft prüft zunächst ein Zahlungsdienstleister die Bonität des Kunden. Fällt diese Prüfung negativ aus, wird die Zahlungsart nicht angeboten.
Darauf müssen Online-Händler klar hinweisen, wenn sie den Kauf auf Rechnung als besonderen Vorteil bewerben und die Nutzung von bestimmten Voraussetzungen abhängt.
Der Kauf auf Rechnung ist nicht nur eine Zahlungsart. Für Kunden kann er ein echter Vorteil sein.
Der Kunde muss nicht in Vorleistung gehen. Er trägt also weniger Risiko, solange er den Rechnungsbetrag noch nicht bezahlt hat. Außerdem muss er beim Rechnungskauf typischerweise keine sensiblen Konto- oder Kreditkartendaten gegenüber dem Verkäufer angeben. Gerade bei unbekannten Shops kann das Vertrauen schaffen.
Diese Vorteile können für die Kaufentscheidung wichtig sein. Ein Kunde entscheidet sich möglicherweise gerade deshalb für einen bestimmten Shop, weil dort Kauf auf Rechnung angeboten wird.
Aus rechtlicher Sicht kann der Hinweis auf den Kauf auf Rechnung deshalb eine verkaufsfördernde Aussage sein. Das gilt besonders dann, wenn der Rechnungskauf als Vorteil herausgestellt wird.
Wer mit einem solchen Vorteil wirbt, muss auch die Bedingungen klar nennen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Rechnungskauf nur nach erfolgreicher Bonitätsprüfung möglich ist.
Ausgangspunkt war ein Online-Shop, der mit „Bequemer Kauf auf Rechnung“ geworben hatte. Tatsächlich konnten Kunden diese Zahlungsart aber nicht immer nutzen. Vorher wurde ihre Kreditwürdigkeit geprüft.
Der Hinweis auf diese Bonitätsprüfung stand nicht direkt bei der Werbung. Kunden erfuhren davon erst später, etwa in den AGB oder im Bestellprozess.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hielt das für unzulässig. Der Streit ging durch mehrere Instanzen.
Der Europäische Gerichtshof stellte zunächst klar: Auch die Werbung mit einer Zahlungsart kann eine Verkaufsförderung sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Zahlungsart dem Kunden einen spürbaren Vorteil bietet.
Der Bundesgerichtshof griff diese Linie auf. Er sah zwar keine klassische Irreführung im engeren Sinn. Er hielt aber eine Verletzung von Informationspflichten für möglich.
Nach der Rückverweisung entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg. Danach muss ein Online-Händler klar auf die Bedingungen des Rechnungskaufs hinweisen, wenn er den Rechnungskauf werblich als Vorteil herausstellt. Das gilt insbesondere, wenn vorher eine Bonitätsprüfung erfolgt.
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Viele Shops erklären ihre Zahlungsarten in den AGB. Das ist grundsätzlich sinnvoll. Für die Werbung mit Kauf auf Rechnung genügt das aber häufig nicht.
Der Grund ist einfach: Der Kunde sieht die Werbeaussage schon früher. Wenn ein Shop auf der Startseite, im Footer oder auf Produktseiten mit Kauf auf Rechnung wirbt, wirkt diese Aussage bereits dort.
Ein Hinweis nur in den AGB kann dann zu spät kommen. Der Kunde müsste selbst nach Einschränkungen suchen. Genau das soll vermieden werden.
Auch ein Hinweis erst im Checkout kann problematisch sein. Zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde die Produkte angesehen, den Warenkorb gefüllt und den Bestellprozess begonnen. Die Werbung mit Kauf auf Rechnung hat dann bereits ihren Zweck erfüllt.
Online-Händler sollten den Hinweis deshalb möglichst dort platzieren, wo sie mit dem Rechnungskauf werben. Alternativ kann ein klarer und gut sichtbarer Link auf die Bedingungen genügen.
Ein allgemeiner Link auf die AGB ist dagegen riskant. Besser ist ein eindeutiger Hinweis wie „Bedingungen für Kauf auf Rechnung“.
Nicht jede neutrale Zahlungsübersicht ist automatisch unzulässig. Entscheidend ist immer der Gesamteindruck.
Kritisch wird es vor allem dann, wenn der Kauf auf Rechnung als besonderer Vorteil dargestellt wird. Das kann zum Beispiel bei folgenden Aussagen der Fall sein:
Auch die Gestaltung kann eine Rolle spielen. Das gilt etwa für auffällige Zahlungsarten-Icons, Banner oder hervorgehobene Kästen.
Je stärker der Kauf auf Rechnung als Vorteil dargestellt wird, desto klarer müssen auch die Bedingungen genannt werden.
Viele Online-Händler bieten Kauf auf Rechnung nicht selbst an. Sie nutzen dafür Zahlungsdienste wie Klarna, PayPal oder andere Anbieter.
Das ändert aber nichts daran, dass die Darstellung im Shop wichtig bleibt. Der Kunde sieht den Hinweis auf den Kauf auf Rechnung im Shop. Er nimmt ihn regelmäßig als Aussage des Online-Händlers wahr.
Deshalb sollte der Online-Händler auch dann informieren, wenn die Bonitätsprüfung durch den Zahlungsdienstleister erfolgt.
Zusätzlich sollten Online-Händler prüfen, ob weitere Bedingungen gelten. Dazu können gehören:
Solche Bedingungen müssen nicht zwingend an jeder Stelle vollständig erklärt werden. Sie sollten aber im Zusammenhang mit der jeweiligen werblichen Aussage leicht erreichbar und verständlich sein.
Der Kunde sollte ohne langes Suchen erkennen können, dass der Rechnungskauf nicht uneingeschränkt garantiert ist.
Online-Händler sollten nicht nur den Checkout betrachten. Entscheidend ist die gesamte Kundenreise. Relevant sind alle Stellen, an denen ein Kunde mit dem Hinweis auf Kauf auf Rechnung in Kontakt kommt.
Besonders geprüft werden sollten:
Gerade im Footer werden Zahlungsarten oft dauerhaft angezeigt. Auch dort kann der Hinweis auf Kauf auf Rechnung Vertrauen schaffen. Deshalb sollte geprüft werden, ob ein ergänzender Hinweis erforderlich ist.
Die passende Formulierung hängt vom jeweiligen Shop ab. Sie hängt zudem davon ab, welcher Zahlungsdienstleister eingebunden ist. Eine einfache Formulierung kann zum Beispiel lauten:
"Kauf auf Rechnung vorbehaltlich erfolgreicher Bonitätsprüfung."
Wenn weitere Bedingungen gelten, sollten diese ergänzt werden. Das betrifft etwa Mindestbestellwerte oder Höchstbeträge.
Bei kurzen Werbeaussagen kann ein Sternchenhinweis sinnvoll sein. Dann muss der Sternchenhinweis aber gut sichtbar sein. Außerdem muss er unmittelbar zu den relevanten Informationen führen.
Besser als ein allgemeiner AGB-Link ist ein klar bezeichneter Link, zum Beispiel:
"Bedingungen für Kauf auf Rechnung"
oder
"Informationen zum Rechnungskauf"
Wichtig ist, dass der Kunde die Einschränkung schnell versteht. Er muss erkennen können, dass der Kauf auf Rechnung nicht garantiert ist.
Online-Händler sollten ihre Zahlungsinformationen zeitnah prüfen. Das gilt besonders dann, wenn sie Kauf auf Rechnung aktiv bewerben.
Ziel ist nicht, jede Shop-Seite mit langen Rechtstexten zu überladen. Entscheidend ist ein klarer Hinweis an der richtigen Stelle.
So lassen sich rechtliche Risiken reduzieren. Gleichzeitig vermeiden Online-Händler unnötige Kaufabbrüche und enttäuschte Kunden.
Fehlende oder unklare Hinweise können abmahnfähig sein. Verbraucherverbände und Mitbewerber können Unterlassung verlangen. Hinzu kommen Kosten für Abmahnung, Rechtsberatung und mögliche Gerichtsverfahren.
Auch wirtschaftlich kann eine unklare Darstellung schaden. Kunden reagieren verärgert, wenn eine beworbene Zahlungsart am Ende nicht verfügbar ist. Das kann zu Beschwerden, Kaufabbrüchen und schlechten Bewertungen führen.
Transparente Hinweise helfen daher doppelt. Sie senken rechtliche Risiken und stärken das Vertrauen in den Shop.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15.05.2025 - C-100/2
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.09.2025 - I ZR 14/23
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 21.05.2026 – 15 U 75/22
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