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Falsche Google KI-Übersichten können Unternehmen erheblich schaden. Das Urteil des LG München I vom 28.05.2026 (Az. 26 O 869/26) zeigt, wann Google für KI-generierte Aussagen haften kann und was betroffene Unternehmen tun sollten.
Google zeigt bei bestimmten Suchanfragen nicht mehr nur klassische Trefferlisten an. Zusätzlich können sogenannte „Übersichten mit KI“ erscheinen. Diese Texte fassen Informationen aus verschiedenen Quellen zusammen und stehen häufig oberhalb der normalen Suchergebnisse.
Für Unternehmen kann das erhebliche Folgen haben. Wer dort mit „Betrug‘“, „Abofallen“ oder „unseriösen Geschäftspraktiken“ in Verbindung gebracht wird, verliert Vertrauen. Das gilt selbst dann, wenn der Nutzer später noch andere Quellen prüfen könnte.
Genau darum ging es in einem Verfahren vor dem LG München I. Zwei Verlage gingen gegen Google vor, weil sie in KI-generierten Suchübersichten zu Unrecht mit Betrugsmaschen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht wurden. Die 26. Zivilkammer gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung überwiegend statt.
Das LG München I entschied mit Urteil vom 28.05.2026, Az. 26 O 869/26, dass Google bestimmte Aussagen in seiner KI-Übersicht nicht weiter behaupten oder verbreiten darf. Die Verlage waren in den KI-Texten namentlich erkennbar und unmittelbar betroffen.
Der rechtliche Kern der Entscheidung liegt in der Einordnung der Google KI-Übersicht. Das Gericht sah darin nicht nur eine technische Anzeige fremder Suchergebnisse. Vielmehr habe die KI die Ergebnisse in eigenen Worten zusammengefasst, gegliedert und bewertet. Dadurch seien eigenständige Aussagen entstanden, die Google zugerechnet werden können.
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Bei normalen Suchergebnissen haften Suchmaschinenbetreiber oft erst nach einem konkreten Hinweis auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung. Der Grund ist nachvollziehbar: Eine Suchmaschine kann nicht vorab jede verlinkte Webseite rechtlich prüfen.
Bei der Google KI-Übersicht sah das LG München I die Situation anders. Die KI habe nicht nur Links angezeigt. Sie habe Inhalte ausgewertet, kombiniert und daraus eine eigene Antwort formuliert.
Wenn eine KI eine neue Aussage über ein Unternehmen bildet, kann der Schaden gerade durch diese Zusammenfassung entstehen. Dann hilft es nicht immer, nur gegen einzelne Webseiten vorzugehen. Die beanstandete Aussage steht möglicherweise erst in der Google KI-Übersicht.
Nicht jede kritische Aussage ist unzulässig. Unternehmen müssen Kritik grundsätzlich hinnehmen. Das gilt auch für scharfe Bewertungen.
Anders kann es aussehen, wenn die Google KI-Übersicht falsche Tatsachen behauptet oder ein Unternehmen ohne tragfähige Grundlage mit schweren Vorwürfen verbindet.
Solche Aussagen können das Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzen. Dieses schützt auch juristische Personen, wenn sie durch eine Äußerung in ihrem sozialen oder wirtschaftlichen Ansehen betroffen sind.
Das LG München I stützte den Unterlassungsanspruch auf §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 3 GG.
Entscheidend bleibt aber die konkrete Gestaltung. Es kommt darauf an, was genau angezeigt wurde, ob die Aussage beweisbar falsch ist und ob der betroffene Betrieb eindeutig erkennbar war.
Wenn Ihr Unternehmen in einer Google KI-Übersicht falsch dargestellt wird, sollten Sie strukturiert vorgehen.
Das Urteil bedeutet nicht, dass Google für jede KI-Aussage automatisch haftet. Es bedeutet auch nicht, dass jede unliebsame Suchdarstellung gelöscht werden muss.
Die Entscheidung zeigt aber: Sobald eine Suchmaschine mithilfe von KI eine eigene, ausformulierte Antwort erstellt, kann sie sich nicht ohne Weiteres auf die Rolle eines neutralen Vermittlers zurückziehen. Das gilt besonders, wenn die KI Inhalte falsch zusammenführt oder eigene Vorwürfe formuliert.
Unternehmen sollten daher genauer hinsehen. Die Google KI-Übersicht kann rechtlich anders zu bewerten sein als ein normaler Link in der Trefferliste.
Auch wenn das Urteil vor allem die Haftung von Google betrifft, sollten Unternehmen ihre eigenen Online-Inhalte prüfen. Klare, aktuelle und rechtssichere Angaben helfen dabei, Missverständnisse zu vermeiden.
Dazu gehören insbesondere:
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