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Google KI-Übersicht: Haftung für falsche Aussagen

Falsche Google KI-Übersichten können Unternehmen erheblich schaden. Das Urteil des LG München I vom 28.05.2026 (Az. 26 O 869/26) zeigt, wann Google für KI-generierte Aussagen haften kann und was betroffene Unternehmen tun sollten.

Das Wichtigste im Überblick

  • Das LG München I hat Google die Verbreitung bestimmter Aussagen in einer Google KI-Übersicht untersagt.
  • Zwei Verlage wurden in KI-generierten Suchtexten fälschlicherweise mit „Betrugsmaschen“ und „unseriösen Geschäftspraktiken“ in Verbindung gebracht.
  • Nach Ansicht des Gerichts war die Google KI-Übersicht kein bloßes Suchergebnis.
  • Entscheidend war, dass die KI eigene Aussagen formulierte und mehrere Quellen selbstständig zusammenfasste.
  • Unternehmen können bei falschen KI-Suchergebnissen Unterlassungsansprüche prüfen.
  • Betroffene sollten Suchanfragen, Screenshots und Fundstellen sorgfältig dokumentieren.
  • Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Warum die Google KI-Übersicht für Unternehmen wichtig ist

Google zeigt bei bestimmten Suchanfragen nicht mehr nur klassische Trefferlisten an. Zusätzlich können sogenannte „Übersichten mit KI“ erscheinen. Diese Texte fassen Informationen aus verschiedenen Quellen zusammen und stehen häufig oberhalb der normalen Suchergebnisse.
Für Unternehmen kann das erhebliche Folgen haben. Wer dort mit „Betrug‘“, „Abofallen“ oder „unseriösen Geschäftspraktiken“ in Verbindung gebracht wird, verliert Vertrauen. Das gilt selbst dann, wenn der Nutzer später noch andere Quellen prüfen könnte.
Genau darum ging es in einem Verfahren vor dem LG München I. Zwei Verlage gingen gegen Google vor, weil sie in KI-generierten Suchübersichten zu Unrecht mit Betrugsmaschen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht wurden. Die 26. Zivilkammer gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung überwiegend statt.

Was das LG München I entschieden hat

Das LG München I entschied mit Urteil vom 28.05.2026, Az. 26 O 869/26, dass Google bestimmte Aussagen in seiner KI-Übersicht nicht weiter behaupten oder verbreiten darf. Die Verlage waren in den KI-Texten namentlich erkennbar und unmittelbar betroffen.

Der rechtliche Kern der Entscheidung liegt in der Einordnung der Google KI-Übersicht. Das Gericht sah darin nicht nur eine technische Anzeige fremder Suchergebnisse. Vielmehr habe die KI die Ergebnisse in eigenen Worten zusammengefasst, gegliedert und bewertet. Dadurch seien eigenständige Aussagen entstanden, die Google zugerechnet werden können.

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Warum klassische Suchmaschinenregeln nicht ohne Weiteres greifen

Bei normalen Suchergebnissen haften Suchmaschinenbetreiber oft erst nach einem konkreten Hinweis auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung. Der Grund ist nachvollziehbar: Eine Suchmaschine kann nicht vorab jede verlinkte Webseite rechtlich prüfen.

Bei der Google KI-Übersicht sah das LG München I die Situation anders. Die KI habe nicht nur Links angezeigt. Sie habe Inhalte ausgewertet, kombiniert und daraus eine eigene Antwort formuliert.

Wenn eine KI eine neue Aussage über ein Unternehmen bildet, kann der Schaden gerade durch diese Zusammenfassung entstehen. Dann hilft es nicht immer, nur gegen einzelne Webseiten vorzugehen. Die beanstandete Aussage steht möglicherweise erst in der Google KI-Übersicht.

Wann eine Google KI-Übersicht rechtswidrig sein kann

Nicht jede kritische Aussage ist unzulässig. Unternehmen müssen Kritik grundsätzlich hinnehmen. Das gilt auch für scharfe Bewertungen.
Anders kann es aussehen, wenn die Google KI-Übersicht falsche Tatsachen behauptet oder ein Unternehmen ohne tragfähige Grundlage mit schweren Vorwürfen verbindet.
Solche Aussagen können das Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzen. Dieses schützt auch juristische Personen, wenn sie durch eine Äußerung in ihrem sozialen oder wirtschaftlichen Ansehen betroffen sind.
Das LG München I stützte den Unterlassungsanspruch auf §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 3 GG.

Entscheidend bleibt aber die konkrete Gestaltung. Es kommt darauf an, was genau angezeigt wurde, ob die Aussage beweisbar falsch ist und ob der betroffene Betrieb eindeutig erkennbar war.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Wenn Ihr Unternehmen in einer Google KI-Übersicht falsch dargestellt wird, sollten Sie strukturiert vorgehen.

  1. Suchanfrage sichern
    Notieren Sie den exakten Suchbegriff. Wichtig sind auch Autocomplete-Vorschläge, Spracheinstellungen, Standort, Gerät und Datum.
  2. Screenshots erstellen
    Sichern Sie die gesamte Suchergebnisseite. Zu sehen sollten sein der KI-Text und die Suchanfrage. Idealerweise dokumentieren Sie auch die angezeigten Quellen.
  3. Wiederholung prüfen
    KI-Übersichten können sich ändern. Prüfen Sie die Darstellung zu verschiedenen Zeitpunkten. Dokumentieren Sie jede Variante.
  4. Aussagen rechtlich einordnen
    Unterscheiden Sie zwischen Meinung, Bewertung und Tatsachenbehauptung. Besonders relevant sind überprüfbare Behauptungen.
  5. Quellen prüfen
    Klären Sie, ob die KI falsche Quellen verknüpft, fremde Vorwürfe falsch zuordnet oder Aussagen erfindet.
  6. Unterlassungsanspruch prüfen lassen
    Bei schweren Vorwürfen kann eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung sinnvoll sein. Gerade bei Rufschäden zählt schnelles Handeln.

Was das Urteil nicht bedeutet

Das Urteil bedeutet nicht, dass Google für jede KI-Aussage automatisch haftet. Es bedeutet auch nicht, dass jede unliebsame Suchdarstellung gelöscht werden muss.
Die Entscheidung zeigt aber: Sobald eine Suchmaschine mithilfe von KI eine eigene, ausformulierte Antwort erstellt, kann sie sich nicht ohne Weiteres auf die Rolle eines neutralen Vermittlers zurückziehen. Das gilt besonders, wenn die KI Inhalte falsch zusammenführt oder eigene Vorwürfe formuliert.
Unternehmen sollten daher genauer hinsehen. Die Google KI-Übersicht kann rechtlich anders zu bewerten sein als ein normaler Link in der Trefferliste.

Rechtssichere Website-Angaben bleiben wichtig

Auch wenn das Urteil vor allem die Haftung von Google betrifft, sollten Unternehmen ihre eigenen Online-Inhalte prüfen. Klare, aktuelle und rechtssichere Angaben helfen dabei, Missverständnisse zu vermeiden.

Dazu gehören insbesondere:

  • ein vollständiges Impressum,
  • transparente Anbieterangaben,
  • aktuelle Rechtstexte,
  • klare Produkt- und Leistungsbeschreibungen,
  • nachvollziehbare Kontaktmöglichkeiten,
  • konsistente Marken- und Unternehmensbezeichnungen.

Über die Autorin

Karoline Ligocki ist Rechtsanwältin und Externe Datenschutzbeauftragte. Sie berät und vertritt bundesweit Unternehmen im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- & Medienrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht. www.kanzlei-meibers.de

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