EuGH erklärt EU-U.S. Privacy Shield für ungültig!

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat den Privacy Shield-Beschluss 2016/1250 mit Urteil vom 16.07.2020 für ungültig erklärt. Die EU- Standardvertragsklauseln hingegen sind weiterhin gültig.
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist in unserer heutigen, vernetzten Welt kaum noch wegzudenken. Sei es beim Einsatz von Google Analytics, bei der Nutzung von Facebook oder beim Hosting von Software in der Cloud: Häufig werden dabei personenbezogene Daten auch auf Servern in den USA verarbeitet. Das dafür erforderlich angemessene Datenschutzniveau war bislang gegeben, wenn sich das datenempfangende Unternehmen in den USA dem EU-U.S. Privacy Shield unterworfen hatte.
Mit der Entscheidung des EuGH, den Privacy Shield-Beschluss 2016/1250 für ungültig zu erklären, ist das angemessene Datenschutzniveau in solchen Fällen nun nicht mehr vorhanden. Übermitteln Unternehmen nun weiterhin unter dem EU-U.S. Privacy Shield personenbezogene Daten in die USA, besteht die Gefahr von Bußgeldern nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Bis die EU-Kommission ein alternatives Instrument für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA geschaffen hat, sollten Unternehmen auf die EU-Standardvertragsklauseln - die weiterhin gültig sind - oder andere Garantien ausweichen oder solche Übermittlungen einstellen.