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Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer: Alles, was Unternehmen wissen müssen

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab November 2024 schrittweise eingeführt und soll die eindeutige Identifikation von Unternehmen in Deutschland ermöglichen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Unternehmen dazu wissen müssen.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab November 2024 schrittweise eingeführt und soll die eindeutige Identifikation von Unternehmen in Deutschland ermöglichen.
  • Sie erleichtert die Zuordnung von Unternehmen bei Behörden und verringert den bürokratischen Aufwand durch die Vereinheitlichung bestehender Identifikationsnummern.
  • Alle Unternehmen, Körperschaften und Organisationen in Deutschland erhalten die Wirtschafts-Identifikationsnummer automatisch. Es ist kein Antrag notwendig.
  • Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird in Steuerangelegenheiten verwendet und ersetzt langfristig die bisherigen Steuernummern und steuerlichen Identifikationsnummern.
  • Betreiber von Websites, Shops und andere Diensteanbieter müssen künftig ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum angeben.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist eine neue, einheitliche Kennziffer, die ab November 2024 schrittweise für alle gewerblich tätigen Unternehmen in Deutschland eingeführt wird. Sie ist Teil einer umfassenden Reform der deutschen Steuerverwaltung und soll die eindeutige und dauerhafte Identifizierung von Unternehmen ermöglichen. Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer zielt darauf ab, bürokratische Prozesse zu vereinfachen, indem sie die bisherige Vielzahl von Identifikationsnummern ersetzt, die ein Unternehmen je nach Art und Umfang seiner Geschäftstätigkeit erhält.

Was unterscheidet die Wirtschafts-Identifikationsnummer von bisherigen Identifikationsnummern?
Bislang mussten Unternehmen verschiedene Identifikationsnummern nutzen, darunter die Steuernummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie gegebenenfalls eine Betriebsnummer. Diese Systeme führten zu komplexen Verwaltungsprozessen, besonders für Unternehmen, die in mehreren Bundesländern tätig sind oder verschiedene steuerliche Pflichten erfüllen müssen. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer bietet eine einheitliche Lösung, die Unternehmen und Behörden gleichermaßen entlasten soll.

Ziele und Nutzen der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer hat mehrere zentrale Ziele:

Vereinheitlichung der Identifikationsnummern
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird die bisherigen steuerlichen Identifikationsnummern nach und nach ersetzen. Dies betrifft insbesondere die Steuernummer, die bisher an das jeweilige Finanzamt gebunden war, sowie die steuerliche Identifikationsnummer für Unternehmen. Durch die Einführung einer einzigen, lebenslangen Nummer wird die Verwaltung erheblich vereinfacht.

Effizientere Verwaltung
Durch die Vereinheitlichung der Identifikationsnummern wird der Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden reduziert. Dies führt zu einer schnelleren und effizienteren Bearbeitung von Anträgen und Steuererklärungen. Vor allem in der Kommunikation zwischen Unternehmen und dem Finanzamt kann so auf zusätzliche Prüfungen und Rückfragen verzichtet werden, da alle relevanten Informationen unter der Wirtschafts-Identifikationsnummer zusammengefasst sind.

Transparenz und Kontrolle
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ermöglicht es, unternehmerische Aktivitäten besser nachzuvollziehen. Dies trägt zur Bekämpfung von Steuervermeidung und -hinterziehung bei, da Unternehmen nicht mehr unter unterschiedlichen Identitäten auftreten oder sich durch Adressänderungen der Steuerpflicht entziehen können.

Digitalisierung und Modernisierung
Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ist ein bedeutender Schritt hin zu einer modernen und digitalisierten Verwaltung. Sie unterstützt den Prozess der Automatisierung in der Steuerverwaltung und ermöglicht es, Informationen effizienter auszutauschen und zu verarbeiten.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Grundsätzlich wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer an alle Unternehmen, Körperschaften und Organisationen vergeben, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Dies umfasst eine breite Palette an Unternehmensformen und -strukturen, darunter:

  • Gewerbliche Unternehmen wie Einzelunternehmen, GmbHs, AGs und KGs.
  • Freiberufler und Selbständige, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben.
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Universitäten oder öffentliche Unternehmen.
  • Non-Profit-Organisationen, sofern sie steuerlich relevant sind.

Die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. Es ist keine gesonderte Beantragung erforderlich.

Wie erfolgt die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt in mehreren Schritten:

  • Automatische Zuteilung: Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die Wirtschafts-Identifikationsnummer automatisch an alle betroffenen Unternehmen, Körperschaften und Organisationen. Es ist keine aktive Mitwirkung notwendig.
  • Benachrichtigung: Nach der Zuteilung erhalten die Unternehmen, Körperschaften und Organisationen, die bislang noch nicht über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen oder ihre wirtschaftliche Tätigkeit neu aufnehmen, eine Mitteilung über die Plattform ELSTER, die ihre neue Wirtschafts-Identifikationsnummer enthält. Diese Mitteilung sollte sorgfältig aufbewahrt werden, da die Wirtschafts-Identifikationsnummer fortan in allen steuerlichen Belangen verwendet wird. Falls Unternehmen, Körperschaften und Organisationen der Finanzverwaltung einen Empfangsbevollmächtigten ohne Einschränkung oder für die Umsatzsteuer (beispielsweise einen Steuerberater) benannt haben, wird dieser die Mitteilung über ELSTER erhalten.
    Alle Unternehmen, Körperschaften und Organisationen, die bereits über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, erhalten keine gesonderte Mitteilung. Für diese gilt, dass die bisherige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugleich als Wirtschafts-Identifikationsnummer zu verwenden ist. Hierzu erfolgt noch eine gesonderte öffentliche Mitteilung im Bundessteuerblatt.
  • Nutzung: Nach der Benachrichtigung sind die Unternehmen, Körperschaften und Organisationen verpflichtet, die Wirtschafts-Identifikationsnummer in allen relevanten Dokumenten und Formularen anzugeben, insbesondere in der Kommunikation mit dem Finanzamt.

Praktische Anwendung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird in verschiedenen Bereichen der steuerlichen und unternehmerischen Praxis eingesetzt:

Steuererklärungen und -bescheide
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer muss in allen steuerlichen Erklärungen und Anträgen angegeben werden. Sie dient als eindeutiges Kennzeichen für das Unternehmen und erleichtert die Zuordnung von Steuerbescheiden und Anträgen.

Kommunikation mit dem Finanzamt
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist bei allen Anfragen und Mitteilungen an das Finanzamt zu verwenden. Dadurch kann die Bearbeitung von Anträgen und Anfragen beschleunigt werden, da die zuständigen Sachbearbeiter sofort auf alle relevanten Informationen zugreifen können.

Betriebsprüfungen
Bei Betriebsprüfungen erleichtert die Wirtschafts-Identifikationsnummer die Übersicht über die gesamte steuerliche Situation eines Unternehmens. Dies führt zu einer effizienteren Prüfung und verringert den Aufwand für das Unternehmen.

Internationale Geschäfte
Bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU könnte die Wirtschafts-Identifikationsnummer zukünftig eine Rolle bei der Identifikation von Unternehmen spielen. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer relevant.

Die Bedeutung der Wirtschafts-Identifikationsnummer für Betreiber von Websites, Shops und andere Diensteanbieter

Für Betreiber von Websites, Shops und andere Diensteanbieter, die nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) verpflichtet sind, ein Impressum auf ihren Websites oder Shops zu führen, gewinnt die Wirtschafts-Identifikationsnummer ebenfalls an Bedeutung. Laut § 5 DDG müssen Anbieter geschäftsmäßiger, in der Regel gegen Entgelt angebotener Dienste bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Dazu gehören neben Namen und Anschrift auch die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einer Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern diese existiert.


Welche Änderungen ergeben sich durch die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer für Betreiber von Websites, Shops und andere Diensteanbieter?

Ergänzung/Änderung des Impressums: Betreiber von Websites, Shops und andere Diensteanbieter müssen künftig ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum angeben, sofern diese Nummer bereits zugeteilt wurde. Falls im Impressum bereits die Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben ist, muss die Wirtschafts-Identifikationsnummer nicht noch zusätzlich angeben werden. Es besteht keine Verpflichtung, beide Identifikationsnummern gleichzeitig aufzuführen – eine der beiden Identifikationsnummern ist ausreichend.

Erhöhte Transparenz: Die Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum erhöht die Transparenz und erleichtert es Nutzern und Behörden, das Unternehmen eindeutig zu identifizieren. Dies ist besonders wichtig bei der Bekämpfung von unlauteren Geschäftspraktiken und Steuerbetrug im Online-Handel.

Konsequenzen bei fehlender Angabe: Die unzureichende oder fehlende Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Betreiber von Websites, Shops und andere Diensteanbieter, die ihrer Pflicht zur Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer nicht nachkommen, riskieren Abmahnungen und Bußgelder.

Rechtssicherheit: Durch die Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum kann die Identität des Unternehmens eindeutig und langfristig nachvollzogen werden. Dies sorgt für mehr Rechtssicherheit und Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern.

Übergangsregelungen und Fahrplan

Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt schrittweise. Unternehmen, die ihre neue Nummer erhalten haben, sollten diese sofort in ihren steuerlichen Angelegenheiten nutzen. Es gibt jedoch eine Übergangsphase, in der weiterhin die alten Identifikationsnummern verwendet werden können, solange die Umstellung nicht abgeschlossen ist.


Voraussichtlicher Fahrplan für die Umstellung

  • November 2024 bis 2026: Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer.
  • Bis 2030: Die alte Steuernummer wird sukzessive durch die Wirtschafts-Identifikationsnummer ersetzt.
  • Ab 2030: Ausschließliche Verwendung der Wirtschafts-Identifikationsnummer in allen steuerlichen Angelegenheiten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html

Ihre Rechtstexte - immer up-to-date
Wann immer Gesetzesänderungen etc. es erforderlich machen, erhalten Sie bei uns entsprechend aktualisierte Rechtstexte. So sind Ihre Rechtstexte immer up to date. Auch auf die Ergänzungen/Änderungen des Impressums durch die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer sind unsere Generatoren und Rechtstexte bereits vorbereitet.

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Über den Autor

Johannes Meibers, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht. Als Externer Datenschutzbeauftragter unterstützt er zudem Unternehmen beim Aufbau eines professionellen Datenschutzmanagements. www.kanzlei-meibers.de

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