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Der Bundestag hat am 17.10.2024 der Verordnung der Bundesregierung nach § 26 Abs. 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation zugestimmt.
Viele Internetnutzer empfinden sie nur noch als Belästigung: Die Cookie-Banner. Trotzdem sind sie rechtlich notwendig, denn viele Cookies und ähnliche Technologien dürfen nur dann von Webseiten-Betreibern eingesetzt werden, wenn der Nutzer zuvor eingewilligt hat. Um eine „anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen“ zu schaffen, hat die Bundesregierung jetzt die genannte Verordnung auf den Weg gebracht.
Die Verordnung sieht die Schaffung sog. „anerkannter Dienste zur Einwilligungsverwaltung“ vor. Diese sollen es Nutzern erlauben, plattformübergreifend an zentraler Stelle ihre Einwilligungen und Ablehnungen zu verwalten. Der Haken an der Sache: Die Nutzung der Einwilligungsverwaltung ist für Betreiber von Webseiten nicht verpflichtend. Auch sieht die Verordnung keine Voreinstellung zu Tracking-Cookies vor. Deshalb müssen Nutzer trotz zentraler Verwaltung für jede Website einzeln eine Entscheidung treffen. Schließlich müssen Webseiten-Betreiber, die freiwillig teilnehmen, nur Zustimmungen berücksichtigen. Sie können also Cookie-Banner weiterhin anzeigen, auch wenn der Nutzer einen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung einsetzt. Ob die freiwillige Teilnahme für Webseiten-Betreiber ausreicht oder ob eine Verpflichtung notwendig und rechtlich überhaupt möglich ist, soll im Nachgang bewertet werden. Stand jetzt jedoch dürfte die Verordnung keine Lösung für die Flut der Cookie-Banner darstellen.
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