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Abmahnungen wegen „Mensch ärgere dich nicht“ – Was Betroffene wissen müssen

Sie haben eine Abmahnung wegen des Spiels „Mensch ärgere dich nicht“ erhalten? Keine Panik – aber auch keine Zeit verlieren! Wer jetzt nicht richtig reagiert, riskiert hohe Kosten.

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Achtung: Diese Abmahnungen sind ernst!

Die Schmidt Spiele GmbH, Inhaberin der Marke „Mensch ärgere dich nicht“, lässt derzeit vermehrt über die Kanzlei Fortmann Tegethoff Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverstöße aussprechen. Betroffen sind insbesondere Online-Händler, die Brettspiele unter dem Namen „Mensch ärgere dich nicht“ verkaufen.

Die Abmahnungen enthalten regelmäßig die Forderungen:

Unterlassungserklärung: Eine vertragliche Zusage, die beanstandete Nutzung künftig zu unterlassen und bei Verletzung eine Vertragsstrafe zu zahlen.
Kostenerstattung: Die Kanzlei fordert die Übernahme der Anwaltskosten, meist im vierstelligen Bereich.
Auskunft und gegebenenfalls Schadensersatz

Rechtliche Einordnung von „Mensch ärgere dich nicht“

Ist die Marke „Mensch ärgere dich nicht“ geschützt?
Ja, die Bezeichnung „Mensch ärgere dich nicht“ ist seit Jahrzehnten als Marke eingetragen und geschützt. Das bedeutet, dass Dritte die Bezeichnung nicht ohne Weiteres für eigene gewerbliche Zwecke verwenden dürfen.

Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Eine Verletzung kann dann gegeben sein, wenn der geschützte Name zur Kennzeichnung eines eigenen Produkts verwendet wird. In bestimmten Fällen, z. B. bei rein beschreibender Nutzung oder im Rahmen der Markenerschöpfung, kann die Verwendung jedoch auch zulässig sein.

Wie sollten Abgemahnte reagieren?

1. Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
Die vorgeschlagene Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und könnte unnötige Verpflichtungen enthalten.

2. Fristen unbedingt beachten
In der Abmahnung werden in der Regel sehr kurze Fristen gesetzt, die unbedingt zu beachten sind, da bei deren Ablauf gerichtliche Konsequenzen, wie z. B. eine einstweilige Verfügung oder Klage drohen. Das kann weitere hohe Kosten auslösen. Dennoch ist es wichtig, nicht in Panik zu verfallen, sondern eine fundierte Prüfung vornehmen zu lassen.

3. Spezialisierte anwaltliche Unterstützung einholen
Jede Abmahnung sollte individuell geprüft werden. Ein auf das Markenrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, unberechtigte oder überhöhte Forderungen abzuwehren und eine passende Strategie zu entwickeln.

Fazit

Eine Abmahnung wegen „Mensch ärgere dich nicht“ sollte ernst genommen werden, aber nicht unüberlegt akzeptiert werden. Mit der richtigen Reaktion lassen sich oft hohe Kosten und unnötige Verpflichtungen vermeiden.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Jetzt handeln!

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und prüfen Ihre Abmahnung individuell.

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Über den Autor

Nils Volmer, LL.M. ist Rechtsanwalt und Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er berät und vertritt bundesweit Unternehmen im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- & Medienrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht. www.kanzlei-meibers.de

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