Ab dem 01.07.2021 findet das sogenannte One-Stop-Shop-Verfahren oder kurz OSS-Verfahren Anwendung, welches mit umfangreichen umsatzsteuerlichen Änderungen einhergeht. Hier gilt es rechtzeitig und pro aktiv tätig zu werden, um gegebenenfalls negative umsatzsteuerliche Folgen zu vermeiden. In diesem Artikel fassen wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammen.