30.11.2021
RA Daniel Geisler
Mit Wirkung zum 01.12.2021 tritt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft. Dieses führt, wie die Bezeichnung bereits erahnen lässt, die speziellen Datenschutzbestimmungen aus dem Telekommunikationsgesetz und dem Telemediengesetz zusammen und passt diese dem Lauf der Zeit und europäischem Recht an. In diesem Artikel informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen.
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