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Die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung gelten nach Angaben der Europäischen Kommission ab dem 2. August 2026. Der nun veröffentlichte „Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content“ konkretisiert, wie Unternehmen diese Pflichten praktisch umsetzen können.

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Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 12.05.2026 (Az.: 4 UKl 3/25) entschieden, dass Unternehmen für wettbewerbswidrige Aussagen eines auf ihrer Website eingesetzten KI-Chatbots haften. Im Streitfall hatte ein Chatbot zwei Geschäftsführer einer Schönheitsklinik mit Facharztbezeichnungen beworben, die tatsächlich nicht existieren. Das Gericht stellte klar: Die Aussagen des Chatbots sind dem Unternehmen zuzurechnen.

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist nun seit fast einem Jahr in Kraft. Es rückt auch den Online-Handel in den Fokus. Besonders relevant ist der Checkout: Ist der Bestellprozess nicht barrierefrei nutzbar, kann das rechtlich und praktisch problematisch werden.

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Können Medien wahre Tatsachen veröffentlichen und dennoch rechtswidrig berichten? Der BGH stellt klar: Wer wesentliche entlastende Umstände bewusst verschweigt und dadurch einen falschen Gesamteindruck erzeugt, kann trotzdem das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen.

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OLG Köln: Penny durfte im konkreten Fall mit Rabatt auf die UVP werben. Was Unternehmer bei Preiswerbung jetzt beachten sollten.

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Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 22.04.2026 (Az.: 12 O 118/25) entschieden, dass die Reduzierung der Füllmenge von Milka-Schokoladentafeln von 100g auf 90g ohne klaren Hinweis eine unzulässige Irreführung darstellt.

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Ab dem 19.06.2026 tritt eine weitreichende Änderung im Verbraucherrecht in Kraft: Online-Händler müssen eine digitale Widerrufsfunktion – den sogenannten Widerrufsbutton – in ihren Shop integrieren. Ziel dieser neuen Pflicht ist es, Verbrauchern zu ermöglichen, einen abgeschlossenen Vertrag online so einfach zu widerrufen wie sie ihn geschlossen haben.

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Ab dem 28. April 2026 müssen Händler bei neu in Verkehr gebrachten Laptops zusätzliche Kennzeichnungspflichten beachten. Auf der Produktdetailseite sind dann in Preisnähe sowohl Angaben zum Lieferumfang eines Netzteils als auch Informationen zu den Ladeeigenschaften bereitzustellen.

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Der BGH hat erneut über die „Kohl-Protokolle“ entschieden: Die Witwe Helmut Kohls kann zwar weiterhin gegen bestimmte Buchpassagen vorgehen, erhält aber keinen Anspruch auf Auskunft oder Herausgabe der Buchgewinne. Das Urteil zieht dabei eine klare Grenze zwischen vertraglicher Vertraulichkeit und der wirtschaftlichen Verwertung von Persönlichkeitsrechten.

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Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass Ritter Sport keine markenrechtlichen Unterlassungsansprüche gegen die Verpackung des Haferriegels „MONNEMer QUADRAT“ zustehen. Trotz quadratischer Anmutung sah das Gericht weder Verwechslungsgefahr noch eine unlautere Ausnutzung der bekannten Ritter-Sport-Verpackung.

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