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Missbräuchliche Google-Bewertungen: Ein aussichtsloses Übel?

Ungerechtfertigt schlechte Bewertungen bei Google können Unternehmen in ihrer Außenwirkung unter Druck setzen. Nicht selten gelingt es Betrügern sogar ein Unternehmen durch eine schlechte Bewertung bei Google zu erpressen und erst gegen Zahlung eines Geldbetrags die Bewertung zu löschen.

Der Marketingexperte Ralf Zosel hat auf seinem Blog (https://ralfzosel.de/blog) mit Rechtsanwalt Philipp Eickhoff aus unserer Kanzlei (www.kanzlei-meibers.de) ein Interview zu diesem Thema geführt. Philipp Eickhoff erklärt in diesem Interview, wie Unternehmen in solch einem Fall am besten vorgehen sollten und warum er vom Kauf von Google Bewertungen abrät.

Der Gedanke, bei einer ungerechtfertigt schlechten Bewertung zunächst eigenständig als Unternehmen gegen diese Bewertung vorzugehen, erscheint naheliegend. Philipp Eickhoff kennt jedoch die Verfahrensabläufe von Google sehr genau und äußert sich dazu in seinem Interview mit Ralf Zosel:

„Die Meldefunktion von Google ist öffentlich und kann auch vom Profilinhaber selbst genutzt werden. Ich rate aber davon ab, es erst einmal selbst zu versuchen.“

Warum Philipp Eickhoff von solch einem „Alleingang“ abrät und wie sich Unternehmen gegen ungerechtfertigte Bewertungen wehren, erfahren Sie hier im vollständigen Interview:

https://ralfzosel.de/blog/missbraeuchliche-google-bewertungen-interview-mit-rechtsanwalt-eickhoff

Hilfe bei negativen Bewertungen

Sie haben eine negative Bewertung im Internet erhalten? Damit sind Sie nicht einverstanden und möchten diese Bewertung löschen lassen? Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert!

https://www.kanzlei-meibers.de/kompetenzen/reputationsmanagement/

Über die Autorin

Charlott Plett, M.Iur. ist Juristin und sorgt zusammen mit unseren Anwälten dafür, dass Ihre Texte rechtssicher und immer up to date sind. www.kanzlei-meibers.de