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Abschaltung der EU-OS-Plattform: Was Online-Händler jetzt wissen müssen

Die EU-Kommission hat beschlossen, die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 einzustellen. Diese Entscheidung basiert auf der Verordnung (EU) 2024/3228, die die bisherige ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 aufhebt.

3 schnelle Tipps: Was ist aufgrund der Abschaltung der OS-Plattform zu tun?

  • Überprüfung der Website.
  • Anpassung der Rechtstexte und rechtlichen Hinweise. Stichtag beachten!
  • Unterlassungserklärungen prüfen und ggf. kündigen.

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Geschichte der OS-Plattform

Die OS-Plattform wurde 2016 eingeführt, um Verbrauchern und Unternehmern eine einfache Möglichkeit zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Online-Handel zu bieten. Trotz jährlich zwei bis drei Millionen Besuchern wurden jedoch nur etwa 200 Fälle pro Jahr an alternative Streitbeilegungsstellen weitergeleitet. Diese geringe Nutzung führte zur Entscheidung, die Plattform einzustellen.​

Zeitplan der Abschaltung der OS-Plattform

  • Bis 19. März 2025: Einreichung neuer Beschwerden möglich
  • Ab 20. März 2025: Keine neuen Beschwerden mehr möglich
  • Bis 19. Juli 2025: Bearbeitung bestehender Fälle
  • Ab 20. Juli 2025: Vollständige Abschaltung der Plattform und Löschung aller Daten ​

Auswirkungen auf Online-Händler

Mit der Abschaltung der OS-Plattform entfällt die Pflicht, einen Link zur OS-Plattform im Impressum oder in den AGB bereitzustellen. Allerdings sollten Händler beachten, dass bis zum 19. Juli 2025 weiterhin die Pflicht besteht, auf die OS-Plattform zu verlinken. Ein fehlender oder nicht funktionierender Link kann bis dahin weiterhin abgemahnt werden.

Handlungsempfehlungen

  1. Überprüfung der Website: Stellen Sie sicher, dass der Link zur OS-Plattform bis zum 19. Juli 2025 korrekt eingebunden ist.
  2. Anpassung der Rechtstexte: Entfernen Sie den Link zur OS-Plattform aus Impressum, AGB und E-Mail-Signaturen ab dem 20. Juli 2025. Als getLaw-Kunde erhalten Sie von uns natürlich rechtzeitig die überarbeiteten Rechtstexte!
  3. Beachtung des VSBG: Unabhängig von der Abschaltung der OS-Plattform bleibt die Informationspflicht gemäß § 36 VSBG bestehen. Unternehmen müssen weiterhin angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
  4. Ganz wichtig: Unterlassungserklärungen prüfen! Falls Sie in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung bezüglich der OS-Plattform abgegeben haben, prüfen Sie, ob eine Kündigung dieser Erklärung notwendig ist, um Vertragsstrafen zu vermeiden. Haben Sie sich beispielsweise verpflichtet, einen Link zur OS-Plattform anzugeben (wie es seinerzeit Gegenstand von zahlreichen Massenabmahnungen war), stellt das Entfernen des Links einen Verstoß gegen diese Erklärung dar – auch wenn Sie ab dem Stichtag gesetzlich verpflichtet sind, den Link zur OS-Plattform zu entfernen.
Wenn Sie in der Vergangenheit eine Abmahnung im Zusammenhang mit der OS-Plattform erhalten haben, sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihre Handlungsmöglichkeiten und sprechen notwendige Kündigungen für Sie aus.
Die Abschaltung der OS-Plattform bedeutet für Online-Händler eine Vereinfachung der rechtlichen Anforderungen. Dennoch ist es wichtig, die verbleibenden Pflichten zu kennen und umzusetzen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Wenn Sie rechtliche Fragen rund um Ihren Online-Shop haben, sind meibers.rechtsanwälte die richtigen Ansprechpartner für Sie.

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Über den Autor

Nils Volmer, LL.M. ist Rechtsanwalt und Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er berät und vertritt bundesweit Unternehmen im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- & Medienrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht. www.kanzlei-meibers.de

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